Die Frau hatte gefordert, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber sie nachträglich als Reinigungskraft anerkennt und den ihr damit zustehenden tariflichen Mindestlohn zahlt. Das Hamburger Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.
Hamburger Amtsgericht
Klage abgewiesen! Toilettenfrau bekommt keinen Mindestlohn
Von David Fischer