In Strafverfahren in Amts- und Landgerichten kommen ehrenamtlich tätige Richter zum Einsatz - Schöffen. Sie sind Laien und müssen keine juristische Ausbildung absolviert haben. Ein Schöffengericht ist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt.

In der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Alle fünf Jahre stellen die Gemeinden in Strafsachen sogenannte Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen wählt.

Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre ist.

Das Pendant zu den Schöffen sind in den USA die Geschworenen in einem "Geschworenengericht".