HSV-Anhänger Torben T. wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Begründung: Die Indizien seien für eine Verurteilung nicht ausreichend.

Hamburg. Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn die drei Rauchgranaten in der voll besetzten Imtech-Arena explodiert wären. Doch die Fans des FC St. Pauli hatten Glück: Gerade noch rechtzeitig vor Beginn des Bundesliga-Derbys zwischen dem HSV und St. Pauli 2011 konnten die Sprengsätze, die im Gästeblock deponiert waren, entdeckt und entschärft werden. Wären sie detoniert, hätten viele Menschen schwer verletzt werden können. Als Bombenleger angeklagt, stand der HSV-"Ultra"-Fan Torben T., 23, im Januar 2012 vor dem Amtsgericht Altona. Am Ende verurteilten die Richter ihn zu 14 Monaten Haft auf Bewährung. Jetzt hat das Landgericht ihn in zweiter Instanz freigesprochen. Begründung: Die Indizien seien für eine Verurteilung nicht ausreichend.

Nur wenige Stunden vor dem Lokalderby im Februar 2011 waren die Rauchgranaten, die den St.-Pauli-Fanblock bei Spielbeginn in die HSV-Vereinsfarben Schwarz-Blau-Weiß einhüllen sollten, entdeckt worden. Schnell wurde gegen Torben T., Spitzname "Redhead", als Bombenbastler ermittelt. So fanden die Beamten in seiner Wohnung "sprengstoffverdächtige Substanzen". Der HSV sprach sofort ein dreijähriges Stadionverbot aus.

Vor Gericht schwieg Torben T. Ein Stadionmitarbeiter sagte aus, er habe den mutmaßlichen Täter und einen Komplizen beim Anbringen der Sprengsätze beobachtet. Allerdings konnte er ihn nur vage als "Mann mit roter Jacke" beschreiben. Das Landgericht urteilte nun, dass nicht zweifelsfrei habe bewiesen werden können, dass es sich tatsächlich um Torben T. handelte, da auch Mitarbeiter des Catering-Teams standardmäßig rote Jacken tragen und sich im Tribünenbereich frei bewegen konnten, sagte Gerichtssprecherin Ruth Hütteroth.

Martin S., 30, der sich vorm Amtsgericht Altona als mutmaßlicher Komplize verantworten musste, ist hingegen im November 2012 wegen gemeinschaftlicher versuchter Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu einer Haftstrafe von 17 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.