Seit 1995 gibt es die Soziale Erhaltungs-Verordnung (SozErhVO) im Portugiesenviertel (Neustadt Süd). Bis sie 2001 von der CDU-Regierung aus Sorge vor zu viel Bürokratie und Wirkungslosigkeit gekippt wurde, gab es sie auch in Barmbek-Uhlenhorst und in Eimsbüttel. Erst 2010 wurde die Verordnung durch den schwarz-grünen Senat wieder eingeführt.

Seit 2012 besteht der Milieuschutz auf St. Pauli und in St. Georg. Auf der Sternschanze, im Osterkirchenviertel westlich des Bahnhofs Altona, in Eimsbüttel-Süd und Altona-Altstadt soll noch in diesem Jahr die Soziale Erhaltungsverordnung gelten.

Zweck der Regelung ist, alteingesessene Bewohner aus begehrten Wohnlagen nicht zu verdrängen. In den betroffenen Gebieten muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder eine aufwendige Sanierung vom Bezirksamt genehmigt werden.