Der 59-Jährigen war vorgeworfen worden, einen gefälschten Duft in einer Parfümerie als vermeintlich echten ausgegeben zu haben.

Hamburg. War sie wirklich nur sparsam und ahnungslos, als sie im vergangenen Juli einen angeblichen Markenduft im Wert von 85 Euro in einer Parfümerie gegen andere Waren tauschen wollte? Oder war es vielmehr der dreiste Versuch, sich zu bereichern, indem sie einen gefälschten Duft als vermeintlich echten ausgab, wie es die Staatsanwaltschaft ihr vorwirft? Verpackung, Gewicht, Geruch, Gravur - nichts an dem Produkt war demnach so, wie es eigentlich sein sollte. Wegen versuchten Betruges muss sich die 59-Jährige jetzt vor Gericht verantworten.

"Es war nicht so, wie es mir vorgeworfen wird", will die Angeklagte gleich von Beginn an richtigstellen. Aufgeregt, den atemlosen Wortschwall von schnellen Gesten untermalt, schildert die 59-Jährige, dass sie seinerzeit gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Enkel in den Urlaub hatte fliegen wollen. "Aber ich hatte noch keine Sonnencreme. Dann ist mir das Parfüm eingefallen, und da hatte ich spontan die Idee zu fragen, ob ich es umtauschen kann", erzählt die Hausfrau, die in nicht gerade üppigen finanziellen Verhältnissen lebt. Den Duft habe ihr Mann einige Zeit zuvor von russischen Verwandten geschenkt bekommen, ergänzt sie.

Als sie dann in einer Parfümerie gebeten habe, das Produkt gegen andere Ware tauschen zu dürfen, schien es zunächst problemlos zu funktionieren. "Der Verkäufer zog die Schachtel durch den Scanner, sagte, es koste 85 Euro, und ich könnte mir dafür andere Sachen aussuchen." Also habe sie ihre gewünschten Cremes ausgewählt, "eine für vor dem Sonnenbaden und eine für danach" erzählt die blonde, sorgfältig geschminkte Frau. Doch anschließend sei sie unverhofft ins Büro der Parfümerie gebeten worden. Dort habe sie erfahren, dass ihr mitgebrachter Duft eine Fälschung sei. "Ich wusste aber nichts davon", betont sie mit energischer Stimme. "Das Parfüm war doch noch original verpackt, und unsere Verwandten hatten es angeblich irgendwo in Deutschland gekauft."

Doch laut einer Mitarbeiterin der Parfümerie war an dem Duft erheblich mehr originell als original. "Mir fiel sofort auf, dass es keine handelsübliche Aufmachung", schildert die Expertin. Und das, obwohl es doch original verpackt war. Schon der Gelbton der Verpackung sei anders gewesen als gewohnt. Zudem habe sie nach Öffnen der Ware festgestellt, dass unter anderem der Geruch vom gewohnten deutlich abwich.

Es müsse sich jedoch trotzdem um eine relativ professionelle Fälschung gehandelt haben. "Denn das Einscannen war problemlos." Auch, dass die Kundin keine Quittung vorweisen konnte, sei üblicherweise kein Hindernis für einen Umtausch. Da sei man meist sehr kulant. "Denn der Kunde hat das Parfüm ja vielleicht geschenkt bekommen und will etwa seiner Oma nicht sagen, dass es ihm nicht gefällt."

Weil zumindest die Verpackung "recht professionell" gefertigt worden sei, fasst die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zusammen, sei es fraglich, "ob es für Laien erkennbar war. Die Angeklagte ist wohl kaum Expertin für teure Parfüms." Und so lautet denn auch das Urteil des Amtsrichters für Nina H. auf Freispruch. Das Parfüm sei original verpackt gewesen und wesentliche Fälschungsmerkmale erst erkennbar, als die Schachtel entfernt wurde, begründet der Richter seine Entscheidung.