Nichtraucherschutz missachtet: Bezirksamt Mitte verwarnt Handelskammer, weil der Altkanzler bei einer Veranstaltung geraucht haben soll.

Hamburg. Helmut Schmidts öffentlicher Mentholzigarettenkonsum wird zum Politikum. Am Rauch einer Zigarette seiner Marke entbrennt ein Streit zwischen der ehrwürdigen Handelskammer und dem umtriebigen Bezirksamt Hamburg-Mitte. Im Fadenkreuz: Kammerpräses Fritz Horst Melsheimer. Er habe sicherzustellen, dass in den Räumen seines Einflussbereichs der Nichtraucherschutz gewahrt bleibe, schrieb ihm das Amt vor Kurzem. Geschehen ist dies, nachdem sich der Altkanzler - an dessen Ignoranz gegenüber Rauchverboten ob seiner Lebensleistung bislang kaum jemand Anstoß nahm - auf einer öffentlichen Veranstaltung wieder mal mit Glimmstängel gezeigt haben soll. So angeblich geschehen bei der Preisverleihung des Helmut-Schmidt-Journalistenpreises. Es blieb im Amt nicht unbemerkt.

Auf seiner Rede beim Neujahrsempfang der Handelskammer in dieser Woche führte Melsheimer den amtlichen Rüffel als Beispiel für immer noch ausufernden und zum Teil absurden Bürokratismus an.

Indes: Der Bezirk Mitte wies am Mittwoch jeden Vorwurf der Übermotivation weit von sich. Zwar stamme das Schreiben tatsächlich aus dem hiesigen Ordnungsamt. Ganz sicher habe man im Bezirk aber keine Raucherpolizei, die von sich aus Verstöße dieser Art ahnde, hieß es. Vielmehr sei in Hamburg eine sehr agile Nichtraucherlobby am Werk, die jeden öffentlich gewordenen Verstoß mit Anzeigen verfolge. Auch Schmidts entsprechende Auftritte zögen regelmäßig Anzeigen nach sich. Vermutlich waren den Atemluftschützern also Fernsehbilder oder Fotos untergekommen, die einen rauchenden Schmidt bei der Verleihung des nach ihm benannten Preises zeigten. "Wenn ein solcher Fall offiziell angezeigt wird, sind wir einfach verpflichtet, gewisse Maßnahmen zu ergreifen", sagt Bezirkssprecherin Sorina Weiland.

Auch wenn die Schuld nicht im Übereifer einzelner Beamter zu finden zu sein scheint, reiht sich die Viel-Rauch-um-nichts-Offensive des Amts ein in eine wohl nie enden wollende Serie behördlicher Absonderlichkeiten.

Just vor wenigen Tagen hatte die Umweltbehörde für Kopfschütteln gesorgt, nachdem tibetische Mönche aus Südindien als Zeichen der Vergänglichkeit drei Kilo Sand in die Alster streuen wollten. Aus den bunten Körnchen hatten sie zuvor ein beeindruckendes Mandala gestaltet.

Zum Glück ruderte die Behörde kurz nach dem Verbot ("Das Streuen von Sand ist ein nicht angebrachter Eintrag in Hamburger Gewässer") zurück. Man habe nicht um den religiösen Hintergrund der Verklappung gewusst, hieß es sinngemäß in der Begründung der Verbotsrücknahme.

Lautstarke Proteste rief der Plan des Bundesernährungsministeriums hervor, Beschäftigte in der Kindertagespflege mit neuen Auflagen zu versehen. Die Sozialbehörde setzte die Pläne weitgehend kritiklos um. Sie sehen wahrhaft Absurdes vor: Tagesmütter und -väter sollen demnach nicht nur täglich die Temperatur in ihrem Kühlschrank messen und protokollieren, sondern obendrein beim Kochen "helle Schutzkleidung" tragen.

Sichtbare Spuren hinterließ die Hamburger Regulierungswut im vergangenen Sommer: Gastronomen bekamen unter anderem an der Langen Reihe - auch hier ist der Bezirk Mitte zuständig - blaue Striche vor die Fensterfront gemalt, die sie beim Möblieren der Außenbereiche nicht überschreiten durften. Stellt ein Wirt seine Gartenstühle außerhalb des erlaubten Bereiches auf, drohen Strafen.

Dies wäre sicher ein Fall für die Projektgruppe "Deregulierung und Modernisierung der Verwaltung", die im Jahr 2003 unter Justizsenator Roger Kusch eingerichtet worden war. Doch die existiert seit Jahren nicht mehr. Seitdem kümmert sich noch exakt eine Mitarbeiterin der Finanzbehörde um das sperrige Thema. Die gemeldeten Fälle gehen ihr gewiss nicht aus.

Zurück in die Handelskammer. Im Behördenschreiben an Melsheimer, verfasst im schönsten Amtsdeutsch, heißt es unter anderem, "verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots gemäß §4 Abs. 1 Nr. 1 HmbPSchG (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz, die Red.) ist die Handelskammer bzw. die Leitung der jeweiligen Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr.1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 HmbPSchG handelt ordnungswidrig, wer als Verantwortliche oder Verantwortlicher entgegen ihrer oder seiner Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 HmbPSchG keine Maßnahmen ergreift, um weitere Verstöße zu verhindern." Mit einer Kombi aus Drohung und altväterlichem Ratschlag schreibt sich der Verfasser des zweiseitigen Briefes dann seinem Höhepunkt entgegen. "Sollte daher im Rahmen von Kontrollen durch uns oder durch Berichte anderer Kotrollorgane erneut bekannt werden, dass in dem o. g. Betrieb gegen das HmbPSchG verstoßen wurde, müssen Sie mit Sanktionen seitens des Amtes rechnen. Wir hoffen, dass Sie uns hierzu keine Veranlassung geben werden."

Schmankerl zum Schluss: Die Veranstaltung, bei der Schmidt dreist geraucht haben soll, ging im Hotel Atlantic über die Bühne - ehrwürdig wie die Kammer, aber eben nicht dort.