Die Regierungskoalition in Kiel ist dabei, eines ihrer Wahlversprechen zu erfüllen - auf Kosten der Haspa. Dabei geht es um wenige Zeilen im Sparkassengesetz: Eine von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossene Änderung, wonach eine sogenannte freie Sparkasse wie die Haspa Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein übernehmen darf, wird nun wieder gekippt.

Rein juristisch gesehen ist man damit auf der sicheren Seite: Erlaubt man der Haspa, die streng genommen ein privates Institut ist, einen solchen Einstieg, dürfte man ihn letztlich wohl auch einer Großbank aus einem anderen EU-Land nicht verwehren. Dafür würden die Brüsseler Wettbewerbshüter womöglich sorgen.

Die Frage ist aber, ob eine solche Gefahr tatsächlich besteht. Hätte ein privater Bankkonzern wirklich ein Interesse daran, bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse einzusteigen, nur um das System der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland aufzubrechen? Das dürfte wenig wahrscheinlich sein.

Sehr wahrscheinlich ist hingegen, dass künftig noch mehr Sparkassen im nördlichen Nachbarbundesland Kapitalhilfen benötigen. Schlüssige Konzepte, wie ihnen von ebenfalls öffentlich-rechtlichen Partnerinstituten aus dem eigenen Lager geholfen werden könnte, gibt es offenbar nicht - und Hilfe ohne jede Gegenleistung ist auch aus dieser Richtung kaum zu erwarten. Liegt es da nicht nahe, der finanzkräftigen Haspa eine Minderheitsbeteiligung zu gestatten? Auch sie ist schließlich eine Sparkasse.