Interne Dokumente müssen nicht ins Internet gestellt werden. Die Handelskammer zählt zu den schärfsten Kritikern des Transparenzgesetzes.

Hamburg. Für die Handels- und die Handwerkskammer als Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung gilt lediglich eine eingeschränkte Informationspflicht nach dem Transparenzgesetz. Laut einem Gutachten der Justizbehörde, das dem Abendblatt vorliegt, müssen die Kammern zwar auf Verlangen Auskunft über interne Dokumente erteilen. Die Organe der mittelbaren Staatsverwaltung sind aber - im Gegensatz zu Behörden und Staatsbetrieben - nicht verpflichtet, ihre Daten und internen Vorgänge aktiv in das künftige Informationsregister einzustellen.

Die Kammern wie auch die Uni-Klinik Eppendorf oder die Universität unterliegen damit nicht der Veröffentlichungspflicht. Laut dem Hamburgischen Transparenzgesetz, das die Bürgerschaft im Sommer 2012 einstimmig beschlossen hat, müssen Senat, Behörden und Ämter Verträge, Haushalts-, Stellen- und Organisationspläne, Gutachten und Studien, Statistiken und Tätigkeitsberichte sowie Bauleit- und Landschaftspläne im Internet zugänglich machen. Dazu soll - bundesweit einmalig - eine große Datenbank, das sogenannte Informationsregister, vom 6. Oktober kommenden Jahres an eingerichtet werden.

Die Handelskammer zählt zu den schärfsten Kritikern des Gesetzes und hatte der Bürgerschaft vorgeworfen, zu schnell gegenüber einer Volksinitiative zur Schaffung eines solchen Gesetzes eingeknickt zu sein. "Wir können dem Vermerk der Justizbehörde folgen und stellen uns der Auskunftspflicht gern", sagte Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz, der allerdings darauf hinwies, dass es fraglich sei, ob die Handelskammer überhaupt vom Transparenzgesetz erfasst werde. Es gebe Juristen, die der Auffassung seien, dass die Handelskammer kein Organ der mittelbaren Staatsverwaltung sei. "Wir sind eigenständig", betonte Schmidt-Trenz. Allerdings sei Transparenz für die Kammer ein wichtiges Thema. Bereits seit sechs Jahren seien die Jahresabschlüsse der Kammer im Internet einsehbar. "Die Handwerkskammer teilt die Einschätzung der Justizbehörde", sagte Ute Kretschmann, Sprecherin der Handelskammer.

Unter die mittelbare Staatsverwaltung fallen alle Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts: Dazu zählen die Kammern aller freien Berufe, die Hamburg Port Authority, "Fördern und Wohnen" sowie die Kunsthalle und die Museen für Arbeit und für Völkerkunde.