Nicht alle Hamburger kommen ihren Räumpflichten nach. Die Passanten nehmen's entspannt

Hamburg. Längst nicht alle Hamburger Anlieger kommen ihren Streu- und Räumpflichten nach, wie das Abendblatt in Eimsbüttel festgestellt hat. Während einige Gehwege vorbildlich geräumt sind - so zum Beispiel im Grindelviertel an Hartungstraße und Schlüterstraße - , bestimmen an anderen Stellen grauer Schneematsch oder Eisschichten das Bild. Auf Höhe eines italienischen Restaurants an der Straße Beim Schlump etwa ist es spiegelglatt - so wechseln sich an vielen Stellen in Eimsbüttel geräumte Abschnitte mit ungeräumten ab. Auch rund um die Apostelkirche in Eimsbüttel ist in puncto Wegräumung noch viel Luft nach oben. Hier schlittern Käte und Günther Schewe aus Stellingen auf wackeligen Beinen entlang. Für Käte Schewe, die sich erst vor Kurzem bei einem Sturz verletzt hat, ist die Glätte ein Grund mehr zur Vorsicht. Dennoch bleibt sie gelassen: "Das ist eben so im Winter!" Auch für Anika Pamart und Alexandra Corleis ist die Glätte kein Problem. "Wir sind bisher überall gut durchgekommen", erzählen sie.

Anlieger sind nach dem Hamburger Wegegesetz verpflichtet, Schnee und Eis auf Gehwegen zu entfernen oder abzustreuen. Streng verboten ist das Streuen mit Salz. Weil die Gehwege im Gegensatz zu den Straßen nicht versiegelt sind, kann das Wasser in den Boden gelangen und die jungen Wurzeln der Bäume und Büsche schädigen, die in Straßennähe wachsen. Stattdessen dürfen nur abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Sägespäne verwendet werden. Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte nach Eintritt abgestreut werden, und zwar auf einer Breite von mindestens einem Meter, sodass zwei Fußgänger passieren können. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr hat der Anlieger Zeit zum Räumen und Streuen bis morgens um 8.30 Uhr. Der Schnee darf an den Außenrand des Gehwegs geschoben werden, aber nicht auf die Straße.

Winterdienstsünder handeln sich unter Umständen Ärger ein. Gerade kontrollieren die Bezirksämter verstärkt. Kommen die Anlieger ihren Pflichten nicht nach, droht ihnen ein Bußgeld - oder bei akuter Gefahr die Räumung durch vom Amt beauftragte Firmen auf ihre Kosten.