Die Pläne für eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei grenzüberschreitenden Strafsachen bergen ein hohes Risiko

Stellen Sie sich vor, Sie sind gerade aus einem Kurzurlaub in Venedig zurückgekehrt, und plötzlich steht bei Ihnen die Polizei vor der Tür. In der Hand hält der Beamte einen Durchsuchungsbefehl. Und zwar nicht vom Ermittlungsrichter des nahe gelegenen Gerichts, sondern von einem Staatsanwalt aus Venedig. Eine sogenannte Europäische Ermittlungsanordnung. Die Polizei beschlagnahmt Ihren PC, denn Sie werden beschuldigt, im Urlaub eine Straftat über den Internetzugang in Ihrem Hotelzimmer begangen zu haben.

Mehr können Ihnen die deutschen Beamten nicht sagen, denn für alles Weitere müssen Sie sich an die italienischen Behörden wenden. Ihr Computer wird ohne Prüfung an diese weitergeschickt. Nachdem Sie die ganze Nacht nicht schlafen können, kommt es am Folgetag noch dicker: Am Morgen klingelt es an der Tür, die Polizei ist wieder da. Diesmal mit einem Europäischen Haftbefehl aus Venedig. Der italienische Staatsanwalt hält Sie aufgrund angeblicher Beweise für dringend tatverdächtig und will Sie in Untersuchungshaft nehmen. Ohne Prüfung durch deutsche Gerichte werden Sie im nächsten Flieger nach Venedig gebracht und dort italienischen Beamten übergeben. Nun sitzen Sie in Zelle 17 der Strafvollzugsanstalt in Venedig. Einen Anwalt haben Sie bisher nicht gesehen. Die Ermittlungs- und die Strafvollzugsbeamten sprechen nur Italienisch, Sie nicht. Nach drei Monaten Untersuchungshaft, in denen Ihnen gekündigt wurde, Ihre Familie Sie nicht sehen konnte und für Ihren Anwalt umfängliche Reise- und Übersetzungsspesen angefallen sind, werden Sie freigelassen. Es hat sich herausgestellt, dass den Ermittlern ein Fehler bei der Zuordnung des Hotelzimmers unterlaufen war.

Diese Geschichte ist natürlich nicht wahr. Sie könnte aber schon bald wahr werden. Denn die Innenminister der EU-Staaten haben nicht nur den Europäischen Haftbefehl - also die automatische Auslieferung von Beschuldigten schwerer Straftaten an andere EU-Staaten - bereits beschlossen und umgesetzt, sie wollen mit der Europäischen Ermittlungsanordnung nun auch die automatische Anerkennung von Ermittlungs- und Beweiserhebungsmaßnahmen zu geltendem Recht aller EU-Staaten machen. Und das Ganze, ohne gleichzeitig umfassende verbindliche Standards bei den Rechten für Beschuldigte in der EU vereinbaren zu wollen.

Ihr Leitprinzip: gegenseitige Anerkennung von polizeilichen und justiziellen Maßnahmen in Strafsachen. Heißt übersetzt: Wir vertrauen auf die Gleichwertigkeit der rechtsstaatlichen Standards aller EU-Staaten so sehr, dass wir automatisch alles durchsetzen, was die Behörden anderer EU-Staaten erlassen. Ohne jede Prüfung an Ort und Stelle der Ausführung. Wer sich dagegen wehren will, muss sich an die ausstellende Behörde im anderen EU-Staat wenden und darauf vertrauen, dass seine Rechte dort gleichermaßen geschützt sind. Dass dies nicht annähernd so ist, hat das Europäische Parlament nun schon seit zehn Jahren aufgezeigt.

Zwar haben sich alle EU-Staaten der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats unterworfen. Doch die Umsetzung in nationales Recht sowie die Kontrolle der Durchsetzung variieren enorm. In der Praxis werden immer mehr Fälle klaffender rechtsstaatlicher Defizite - in allen EU-Staaten - sichtbar. Seit dem Vertrag von Lissabon kann das Europäische Parlament die Angleichung der Standards für Polizei und Justiz einfordern. Auf dessen Drängen wird nun über Richtlinien für Beschuldigtenrechte mit dem Innen- und Justizministerrat verhandelt.

Doch die Regierungen der EU-Staaten weigern sich, ihre Rechtsordnungen anzupassen. Auch weil sie dann zugeben müssten, dass vielerlei Regeln schon heute nicht mehr den Standards des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs entsprechen. Nun besteht die Gefahr, dass die automatische Anerkennung allerlei Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen in Europa vorangetrieben wird, ohne dass gleichzeitig verbindliche Standards auf dem Mindestniveau der Menschenrechte vereinbart werden. Sollten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Europäischen Parlament, im Bundestag und in den Landtagen dies einfach passieren lassen, trügen sie Mitschuld daran, dass Europa sich vom Rechtsstaat mehr und mehr verabschiedet.