Eigentümergemeinschaft fordert Einbau von Fenstergittern. Es wäre das Aus für die Einrichtung, da dann ein Fluchtweg für die Kinder fehlen würde.

Eilbek. Schmeichelt ein vergittertes Fenster dem Auge? Strahlt eine Feuerschutztür eine heimelige Atmosphäre aus, die man vermisst, sobald sie einem genommen wird?

Ginge es lediglich um Geschmacksfragen, ließe Kindertagesstätten-Betreiber Hubert Ströbel sicherlich mit sich streiten. Doch weil es im Konflikt mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Eilbek mittlerweile um mehr als eine Geschmacksfrage geht, ist ihm die Lust aufs Streiten vergangen.

Im April eröffnete der 46-Jährige in den ehemaligen Geschäftsräumen einer Postfiliale im Eilbeker Weg eine Kindertagesstätte. 35 Kinder zwischen zwei und sechs Jahren werden hier betreut. Die Räume gehören einer Erbengemeinschaft und liegen in einer Wohnanlage mit einer Vielzahl von Eigentumswohnungen. Umbau und Renovierung haben rund 150 000 Euro gekostet, sechs Wochen dauerten die Arbeiten. Unter anderem wurden dabei die Gitter an zwei Fenstern zum Innenhof entfernt und eine alte Stahltür durch eine Glastür ersetzt. Die Gitter waren einst vom Vormieter, der Deutschen Post, angebracht worden, die ihr Paketlager vor Dieben schützen wollte. Um die Brandschutzbestimmungen einzuhalten und den Kindern im Notfall einen Fluchtweg zu ermöglichen, mussten die Gitter jedoch weichen. Denn zwar sind Pakete sicher hinter Gittern, Kinder sind es aber erst ohne - das, so dachte Ströbel, sei Konsens zwischen ihm und der WEG und müsse nicht weiter diskutiert werden.

Aber Ströbel hat sich offensichtlich geirrt. In zwei Wochen wird es eine Eigentümerversammlung geben. Einer der Tagesordnungspunkte wird lauten: Rückbau der Gitter und der Stahltür. "Fehlende Fluchtwege würden aber das Aus für die Kita bedeuten", sagt Ströbel.

Doch warum wollen die Wohnungseigentümer die unansehnlichen Gitter überhaupt zurückhaben? "Es geht weder um die Gitter, noch ist es der Wille aller Wohnungseigentümer", sagt Ströbel. Seit Beginn der Umbauarbeiten habe es eine Reihe von Schikanen und Anfeindungen von einzelnen Anwohnern gegeben. Zuerst hätten sie sich lediglich über den Baulärm beschwert und über angebliche Schäden durch Funkenflug eines Trennschleifers. Mittlerweile ist die Stimmung aufgeheizt. Morgendliche Kinderstimmen im Innenhof habe ein Anwohner mit einem Schrei aus seiner Wohnung quittiert, und zwar mit den Worten: "Bring deine Dreckskröte zum Schweigen." Später habe ein Anwohner die Einfahrt zum Innenhof und zu den Parkplätzen für die Eltern absichtlich mit seinem Wagen zugestellt.

Umbauarbeiten an der Fassade von gemeinschaftlichem Wohneigentum müssen mit der Gemeinschaft abgesprochen werden. Weil die Gitter von der Post jedoch nachträglich angebracht worden waren, sahen Ströbel und der Verwalter der Erbengemeinschaft keinen Grund, die Umbaumaßnahmen mit der WEG abzusprechen. Zudem war Ströbel der Meinung, die Optik der Fassade durch den Umbau zu verbessern. Einigen Anwohnern stößt dieses Verhalten sauer auf. "Ich persönlich habe nichts gegen die Kita. Aber bevor man etwas umbaut, sagt man doch Bescheid", sagt ein Wohnungseigentümer, der während des Ortstermins nach Hause kommt. Er sagt: "Zur Not klagen wir gegen die Kita." Klagen, um ein Gitter zurückzubekommen? Es gehe "ums Prinzip", sagt der Anwohner. Einige Eigentümer hätten zudem "Angst vor dem Wertverlust ihrer Wohnungen".

Laut Ströbel ist der Anwohner einer der Wortführer der Eigentümergemeinschaft im Streit. Einer von wenigen, hofft Ströbel. Denn um eine Entscheidung in der Eigentümerversammlung durchzusetzen, muss mehr als die Hälfte der Mitglieder zustimmen. "Einige Anwohner machen uns sogar Mut, stehen hinter uns", sagt Ströbel.

Während sich die von der WEG als Verwalter eingesetzte Gesellschaft nicht zum Fall äußern will, hält Roland Mörschel, Verwalter der Erbengemeinschaft, die Antipathie einiger Anwohner der Kita gegenüber für "nicht durch den Umbau zu begründen".

Dass es in diesem Konflikt zwischen Kita und Anwohnern längst nicht mehr nur um ein vergittertes Fenster geht, zeigt der zweite Punkt auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung: Abbau oder Einzäunung des Spielplatzes, der zur Wohnanlage gehört. "Man will uns das Leben einfach nur schwer machen", sagt Ströbel. Gegen eine mögliche Rückbauaufforderung werde die Erbengemeischaft klagen. "Um eine Entschädigung sorge ich mich nicht, es geht nur noch um die Kinder", sagt Ströbel.