Ein Kommentar von Hanna-Lotte Mikuteit

Um es gleich deutlich zu machen. Die Ausländerbehörde hat im Fall der Familie Cruz nach Recht und Gesetz entschieden. Aber die verzweifelte Situation der angehenden Abiturientin Fabiola, ihrer Mutter und ihrer beiden jüngeren Schwestern macht einmal wieder deutlich, zu welchen Härten das Ausländerrecht führen kann.

Hamburg hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Bedingungen gerade für gut integrierte Jugendliche zu vereinfachen. Motto: Die Kinder sollen nicht für die Fehler der Eltern haften. Das ist ein guter Ansatz. Dazu kommt, dass wir genau diese motivierten, gut ausgebildeten jungen Menschen in diesem Land brauchen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat der Senat gerade öffentlichkeitswirksam in Berlin auf den Weg gebracht.

Der Fall von Fabiola und ihren Schwestern zeigt aber auch, dass die neue Regelung nur für einen Teil der Betroffenen passt. Wer lange illegal in Deutschland gelebt hat, bekommt nach wie vor kein Aufenthaltsrecht. Das ist einerseits verständlich, weil es möglicherweise unkontrolliertem Zuzug Vorschub leisten könnte. Zugleich ist der bewusste Weg in die Illegalität für viele die einzige Möglichkeit, in Deutschland zu leben - und zwar auch für viele Menschen, die unserem Land guttun können. Ein reformiertes modernes Einwanderungsrecht ist deshalb die Ultima Ratio.

Zugleich muss sich der Hamburger Senat aber die Frage stellen lassen, ob er mit seiner Gesetzesinitiative nicht zu kurz springt. Warum kann man nicht bei entsprechender Prüfung auch Menschen, die aus der Illegalität auftauchen, ein Aufenthaltsrecht gewähren? Damit die Härtefallkommission nicht die einzige Instanz ist und Gnade vor Recht nicht die einzige Option bleibt.