Bei Chip-Manipulation droht künftig Strafe: Hamburg verschärft Regeln für Halter weiter. Bürgerschaft stimmt heute über die Änderungen ab.

Hamburg. Die Hamburgische Bürgerschaft wird heute aller Voraussicht nach die Änderung des Hundegesetzes beschließen. Damit behält Hamburg eines der schärfsten Gesetze mit einem allgemeinen Leinenzwang, dem Hunderegister, der Pflicht, die Tiere mit einem Chip kennzeichnen zu lassen, und der Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beibehalten wird die Klassifizierung von Kampfhunden wie American Pitt Bull Terrier und anderen als "gefährliche Hunde". Ein Punkt, der von der Hundelobby kritisiert wird. Zu den Kritikern gehört auch die FDP, die für heute noch eine Debatte zu dem Thema in der Bürgerschaft beantragt hat.

Die beiden wichtigsten Änderungen: Wer die Mikrochips bei Hunden entfernt oder manipuliert, wird strafrechtlich verfolgt. Zweitens: Wer sich einen "gefährlichen Hund" anschaffen will, muss noch mehr Bedingungen erfüllen, als das erste Hundegesetz von 2006 vorsieht. Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde: "Seit 2006 gibt es praktisch keine neuen Kampfhundbesitzer, was auch durch das Gesetz beabsichtigt ist." Die Hundeverordnung entstand, nachdem im Jahr 2000 der sechs Jahre alte Junge Volkan in Wilhelmsburg von Kampfhunden zerfleischt worden war. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wie viele Hunde leben in Hamburg?

In Hamburg sind rund 55.100 Hunde registriert, darunter auch rund 650 sogenannte Kampfhunde.

Was wird nun beschlossen?

Präzisiert wird der Umgang mit sogenannten Kampfhunden. Das Halten dieser Hunde ist nur in Ausnahmen erlaubt. Allerdings durften alle Halter, die bis 2005 - vor dem Inkrafttreten des Hundegesetzes - einen Kampfhund hatten, diesen behalten. Jeder, der sich einen Kampfhund neu anschaffen will, muss nach der Änderung des Gesetzes nun unter anderem folgende Bedingungen erfüllen: Ein amtliches Gesundheitszeugnis muss die körperliche und geistige Eignung nachweisen, einen gefährlichen Hund zu führen. Halter müssen an Schulungen teilnehmen. Kampfhunde dürfen nicht aus verbotener Zucht oder illegaler Haltung stammen. Mehrfach wurden zudem Chips bei Hunden manipuliert. Dies galt bisher weder als Ordnungswidrigkeit, noch war es strafbar. Im geänderten Gesetz ist das nun eine Straftat - vergleichbar mit einer Urkundenfälschung.

Was sagen die Kritiker?

"Die im Paragraf 2 definierten Rasselisten sind unsinnig, da die Zugehörigkeit zu einer Rasse nur wenig mit der Gefährlichkeit des Hundes zu tun hat", sagt Wieland Schinnenburg, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. Das ergebe sich aus der Beißstatistik. Schinnenburg: "Die Statistik zeigt, dass gerade einmal vier Prozent aller Beißvorfälle von sogenannten gefährlichen Hunden verübt wurden." Statt der Rasseneinteilung seien ein Wesenstest des Hundes und eine Überprüfung des Halters effizienter. Schinnenburg: "Dies hat zum Beispiel Niedersachsen mit seinem 2011 verabschiedeten neuen Hundegesetz umgesetzt. Dort gibt es keine Rasselisten mehr."

Was war der Anlass für das Gesetz?

Im Juni 2000 erschütterte der qualvolle Tod von Volkan, 6, die Stadt. Der Junge war auf einem Schulgelände in Wilhelmsburg von zwei Kampfhunden attackiert und zerfleischt worden. Beide Hunde waren wegen Angriffen auf andere Hunde vorher mehrmals aufgefallen. Der Halter wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung und seine mitangeklagte Freundin zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Welche Hunde beißen laut Statistik am häufigsten?

Im Jahr 2011 hat es 260 "Beißvorfälle" gegeben. Dies sei "ein signifikanter Rückgang" gegenüber 446 Beißvorfällen im Jahr 2005, vor Inkrafttreten des Hundegesetzes, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Die meisten "Beißvorfälle" wurden 2011 mit 45 Fällen bei Mischlingen registriert, die auch im Hunderegister die Mehrheit stellen. Das sind meist Schäferhund-Mischlinge. In der Beißstatistik tauchen Hunde, die bereits früher auffällig wurden und nur mit Maulkorb ausgeführt werden dürfen, kaum auf.

Wo kann man sich genauer informieren?

Weitere Einzelheiten zum Hundegesetz auf www.hamburg.de/hundegesetz