Chefarzt im Prozess zu 31.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Kuwaiterin war 2007 nach Bauchdeckenstraffung gestorben.

Hamburg. Die Kuwaiterin wollte eine Schönheitsoperation, und sie entschied sich bewusst für eine Hamburger Klinik. Doch den Wunsch nach einem attraktiveren Aussehen bezahlte sie mit dem Leben: Zwölf Stunden nach dem Eingriff an ihrem Bauch war die 58-Jährige tot. Jetzt, knapp fünf Jahre nach ihrem überraschenden Ableben und nach aufwendigen staatsanwaltlichen Ermittlungen, wurde der Vorfall vom 28. November 2007 für den verantwortlichen Operateur strafrechtlich abgeschlossen. Wegen fahrlässiger Tötung verhängte das Amtsgericht gegen Mediziner Prof. Dr. George K. eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 175 Euro, insgesamt also 31.500 Euro.

Die 1,58 Meter große und 90 Kilogramm schwere Patientin, die sich seinerzeit mit ihrem Mann und ihren Kindern in der Hansestadt aufgehalten hatte, hatte sich in der Schönheitsklinik in der Hamburger City einer sogenannten Bauchdeckenstraffung unterzogen. Der Eingriff wird etwa nach einer Fettabsaugung vorgenommen. Nach Informationen des Abendblatts hatte Nadra A. unbedingt vom Chefarzt der Klinik, Prof. Dr. K., operiert werden wollen. Laut Urteil des Amtsgerichts hat sich der 46-jährige Mediziner schuldig gemacht, weil er "keine hinreichende Regelung getroffen hatte, welcher Arzt für medizinische Nachfragen im Anschluss an die Operation zu kontaktieren sei", erklärte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Einige Stunden nach dem Eingriff stellten sich laut Ermittlungen bei der an Diabetes leidenden Kuwaiterin Komplikationen ein. Als K. dann nachts von einer Krankenschwester in die Klinik gerufen wurde, sei die Patientin in kritischem Zustand gewesen, der Mediziner habe indes keine ausreichenden lebensrettenden Maßnahmen ergriffen, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Die Kuwaiterin starb.

Die Verhängung der Geldstrafe erging im sogenannten Strafbefehlsverfahren, also schriftlich und ohne Hauptverhandlung. Gegen zwei weitere Ärzte, die an jenem Abend laut Akten ebenfalls von der Krankenschwester kontaktiert worden waren, wird derzeit noch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. "Die Sachverständigen haben bestätigt, dass die Operation tadellos war", betonte der Anwalt von Prof. Dr. George K., Otmar Kury, gegenüber dem Abendblatt. "Nach dem Eingriff wurden die Narkoseärzte mehrfach angerufen, zur Nachversorgung in die Klinik zu kommen. Sie lehnten ab. Als schließlich der Chirurg verständigt wurde, war es zu spät." Der Strafbefehl gegen Mediziner K. wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. George K. ist unter anderem Zahnarzt und Kieferchirurg und studierte in Hamburg und anderen Städten. K. war nach Abendblatt-Informationen auch durch Fernsehauftritte bekannt, in denen er unterschiedliche Operationen durchführte. Die Schönheitsklinik bietet das gesamte Spektrum ästhetischer Chirurgie an, von der Faltenbehandlung bis zur Fettabsaugung.