Pausen sind nach Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Darin heißt es: "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden, und von 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer laut gesetzlicher Regelung nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.