Bei der psychiatrischen Sachverständigen bestehe der Zweifel an der Sachkunde, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Antrag, einen weiteren Gutachter hinzuzuziehen. Das von Dr. Marianne Röhl erstellte Gutachten, in dem sie bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit diagnostiziert, entspreche „nicht den Mindestanforderungen eines Schuldfähigkeitsgutachtens“. Bilder von Morsal. Bilder vom Prozess.