Neue Runde im Streit zwischen Sozialbehörde und dem Verein SterniPark um die Meldepflicht für Kinder, die in Babyklappen abgelegt werden.

Hamburg. Jetzt hat die Behörde als externen Gutachter das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eingeschaltet. Ein Gespräch, zu dem sich Vertreter von Behörde und SterniPark gestern getroffen hatten, habe die unterschiedlichen Rechtsauffassungen erneut verdeutlicht, so die Behörde. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU): "Auch bei Babyklappen müssen die Rechte und das Wohl der Kinder nach den in Deutschland gültigen Gesetzen gesichert werden."

Die Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien läuft seit mehr als einem Monat. Die Sozialbehörde möchte mehr Kontrolle darüber haben, was mit den Babyklappen-Kindern geschieht. Deshalb fordert sie, dass SterniPark die Kinder den Behörden noch am Tag der Abgabe meldet. SterniPark dagegen will der betroffenen Mutter zunächst "ausreichend Zeit" - acht Wochen - geben, um ihr Kind zurückzuholen. "Wir sind uns dieser Rechtsaufassung, die uns mehrfach durch Gerichte bestätigt wurde, sehr sicher", sagt Leila Moysich, stellvertretende SterniPark-Geschäftsführerin. Auch binnen dieser acht Wochen handle SterniPark schließlich nicht im rechtsfreien Raum. "Wir sind ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, der sich selbstverständlich an alle entsprechenden Vereinbarungen hält."

Mit dem Gutachten will die Sozialbehörde den "rechtlichen Rahmen" der Babyklappen klären lassen. "Wenn das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, werden wir uns erneut mit SterniPark über die Konsequenzen austauschen", sagte Sozialsenator Dietrich Wersich.