Welche Rechte hat der Fahrgast? Und welche Pflichten hat eigentlich der Fahrer? Das Hamburger Abendblatt gibt die Antworten.

Hamburg. Die Fahrt mit dem Taxi ist eine beliebte Dienstleistung. Ob vom Bahnhof zum Hotel, zu einer Feier (und noch öfter zurück von einer Feier) oder bei einem Geschäftstermin - der Service der elfenbeinfarbenen Wagen wird täglich von Tausenden genutzt. Doch nicht alle sind zufrieden - wenn die Fahrer unfreundlich sind oder den Weg nicht kennen. Das Abendblatt beantwortet heute im zweiten Teil des Hamburger Taxi-Tests die zehn wichtigsten Fragen zu Rechten und Pflichten von Fahrern und Fahrgästen:

1. Wie viele Taxis gibt es derzeit in der Hansestadt?

Es gibt 2152 Taxiunternehmen, die insgesamt 3392 Taxis auf die Straße bringen.

2. Wie viel kostet es, mit dem Taxi zu fahren?

Die Grundgebühr beträgt 2,60 Euro. Bis zum vierten Kilometer kostet jeder Kilometer 1,80 Euro. Vom fünften bis zehnten Kilometer werden pro Kilometer 1,69 Euro berechnet. Ab dem elften Kilometer sind pro Kilometer 1,28 Euro fällig.

3. Wie viele Funkzentralen gibt es in Hamburg?

In Hamburg gibt es derzeit vier Stadtzentralen und weitere sechs Stadtvorortzentralen.

4. Welche Rechte haben die Fahrgäste?

Die Fahrgäste können beispielsweise am Taxistand ihren Wunschwagen aus der Reihe der wartenden Fahrzeuge wählen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der kürzeste und damit günstigste Fahrtweg zu wählen. Gegenstände wie Gepäckstücke, Kinderwagen und Rollstühle müssen unentgeltlich befördert werden, sofern diese sicher im Fahrzeug verstaut werden können. Fahrgäste sollten sich immer eine Quittung ausstellen lassen, diese enthält die Unternehmeranschrift und Angaben zur Beschwerdestelle. Bei Fahrten innerhalb Hamburgs gilt die Tarifpflicht, hier ist nach Taxameter abzurechnen.

5. Wo können sich Fahrgäste beschweren, wenn es Probleme mit einem Taxifahrer gegeben hat?

Es gibt die Beschwerde-Hotline des Hamburger Taxigewerbes, die unter der Rufnummer 040/50 01 98 96 zu erreichen ist. Außerdem können Beschwerden per E-Mail an die Behörde (unter verkehrsgewerbeaufsicht @bsu.hamburg.de) gerichtet werden.

6. Müssen Taxis Kindersitze an Bord haben?

Für Kleinkinder bis zum Alter von etwa acht Monaten sollte der Fahrgast den Babysitz selbst dabei haben. Der Fahrer muss grundsätzlich zwei kleinere Kinder sichern können. Wenn ein Taxi bestellt wird, sollte jedoch immer darauf hingewiesen werden, dass ein Kindersitz benötigt wird.

7. Besteht eine Beförderungspflicht für Hunde?

Hunde und Kleintiere werden gratis mitgenommen, wenn eine sichere Beförderung gewährleistet ist.

8. Muss der Fahrer ein sogenanntes Fahrerschild sichtbar im Taxi platzieren?

Nach der Taxenordnung besteht die Verpflichtung, im Wageninnern an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle ein Schild mit Lichtbild und Namen anzubringen.

9. Wie wird man Taxifahrer?

Es wird neben dem normalen Führerschein eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, der sogenannte Personenbeförderungsschein, benötigt. Dieser wird vom Landesbetrieb Verkehr ausgestellt. Dort sind der Führerschein, ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten sowie ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorzulegen. Taxifahrer haben zusätzlich den Nachweis über das erfolgreiche Ablegen einer Ortskundeprüfung zu erbringen.

10. Wer kontrolliert, ob die Taxis technisch in Ordnung sind?

Taxis müssen alle 12 Monate einer Hauptuntersuchung bei Überwachungsorganistionen wie TÜV oder Dekra unterzogen werden. Zudem gibt es auf der Straße regelmäßig Kontrollen durch Polizei und Aufsichtsbehörden.