Jobcenter verklagt Thorsten K. , weil er Wohnungen zu teuer an Bedürftige vermietet haben soll. Prozessbeginn Freitag.

St. Georg. Der als "Horror-Vermieter" zu unrühmlicher Prominenz gelangte Thorsten K. muss sich von Freitag an vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Das Jobcenter team.arbeit.hamburg fordert in einem Zivilverfahren 670 000 Euro von K. zurück, weil der Immobilienbesitzer in mehreren Fällen Wohnungen an Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger vermietet haben soll, die entweder nicht der angegebenen Größe entsprachen oder gar nicht zu Wohnzwecken genutzt werden durften. Insgesamt geht es laut "team.arbeit" um 200 Mietverträge.

Bei dem Verfahren in St. Georg wird es nicht bleiben. Klageverfahren gegen K. laufen in gleicher Sache auch vor den Amtsgerichten Altona, Mitte, Blankenese, Bergedorf, Wandsbek und Harburg. Dem Vernehmen nach soll K. fast 400 Wohnungen in Hamburg besitzen. Die meisten davon sind oder waren offenbar an Hilfeempfänger vermietet. Die Rechnungen zahlen meist die entsprechenden Behörden.

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K. , so stellte sich im Laufe der Ermittlungen heraus, soll zum Teil heftig geschummelt haben: So soll er bei mehreren Wohnungen eine bis zu 50 Prozent größere Grundfläche angegeben haben. Andere Wohnungen waren von Schimmel befallen oder lagen in feuchten Kellern. Ende September 2011 hatte K. eine Teilrückzahlung der wohl zu Unrecht bezogenen Mieteinnahmen geleistet und 105 000 Euro an "team.arbeit.hamburg" überwiesen. "In einem ähnlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg 2012 in der zweiten Instanz einen Vermieter zur Rückzahlung überhöhter Mieten verurteilt, deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir auch in diesem Verfahren obsiegen", sagt Tobias Beckmann, der mit dem Klageverfahren beauftragte Anwalt von Jobcenter team.arbeit.hamburg. Versuche, das Geld außergerichtlich von Kuhlmann zurückzufordern, waren gescheitert. Bei der Staatsanwaltschaft läuft noch ein strafrechtliches Verfahren gegen K. Hier dauern die Ermittlungen an.

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Der Mieterverein zu Hamburg, begrüßte zwar, "dass endlich - immerhin nach mehr als zwei Jahren - gerichtlich entschieden wird", wie Siegmund Chychla, der stellvertretende Vorsitzende, sagte. Allerdings sei man doch verwundert, dass es bei einer verhältnismäßig klaren Rechtslage so lange gedauert habe, bis die Hansestadt das Geld bei dem ehemaligen CDU-Vize von Hamburg-Osdorf einklage.