Rechtswissenschaftler Sonnen: Bewährungsstrafe beruht auf günstiger Sozialprognose. Rückfallquote nach Haft deutlich höher.

Hamburg. Ein Mensch ist tot - und ein junger Mann, der für dieses Schicksal mitverantwortlich ist, muss nicht ins Gefängnis. Diese Gerichtsentscheidung im sogenannten 20-Cent-Prozess hat teilweise für Empörung gesorgt. Aber die zweijährige Jugendstrafe mit Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, die jetzt für den 19 Jahre alten Angeklagten Onur K. verhängt wurde, "ist nicht niedrig", bewertet Bernd-Rüdeger Sonnen, Kriminologe und Rechtswissenschaftler aus Hamburg, das Urteil. Mit dem Strafmaß habe das Gericht eine für die Erfordernisse des Jugendstrafrechts angemessene Strafe verhängt, die auch den Besonderheiten des Falles gerecht werde, betont Sonnen im Gespräch mit dem Abendblatt.

"Das Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erneute Straftaten zu vermeiden", erläutert der Kriminologe. Der Weg zu diesem Ziel solle über Erziehung laufen und nicht über Vergeltung und Rache. "Eine Haftstrafe ist nur die allerletzte Möglichkeit, wenn gar nichts mehr läuft", betont Sonnen.

Im 20-Cent-Prozess ging es um einen von zwei Jugendlichen angezettelten Streit, der mit dem Tod des Opfers endete. Der Angeklagte Onur K. hatte gemeinsam mit einem Freund in Harburg den Dachdecker Thomas J. um etwas Geld angebettelt. Als der 44-Jährige sich geweigert hatte, hatten die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen auf den Mann eingeschlagen. Das Opfer war ungebremst mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeprallt und vier Wochen später seinen Verletzungen erlegen. Am 2. Dezember 2010 hatte eine Kammer des Landgerichts Onur K. deshalb zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, der zweite Täter Berhan I. bekam drei Jahre und zehn Monate Jugendstrafe. Doch im Fall des Onur K. hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Landgerichts mit der Begründung auf, die Richter hätten die erzieherische Notwendigkeit für eine Jugendstrafe in dieser Länge nicht ausreichend begründet.

+++ Empörung über Bewährung für "20-Cent-Schläger" +++

+++ Die dicke Strafakte des 20-Cent-Schlägers Berhan I. +++

+++ Justizsenator will wegen "20-Cent-Fall" Prozessordnung ändern +++

In seinem neuen Urteil vom Dienstag, zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung, hat das Gericht vor allem berücksichtigt, dass der Angeklagte vor der Tat vom 12. Juni 2009 nicht nennenswert straffällig geworden sei, aufrichtige Reue gezeigt habe, in einer stabilen familiären Umgebung lebe und mittlerweile einer regelmäßigen Arbeit nachgehe. Außerdem war von Bedeutung, dass Onur K. die Tat in alkoholisiertem Zustand aus einer spontanen jugendtypischen Solidarisierung begangen habe und nicht aus einer grundsätzlich gesteigerten kriminellen Energie, heißt es. Das Gericht ordnete neben der Bewährungsstrafe an, dass Onur K. einen Kursus zur "Verbesserung der sozialen Kompetenz" absolvieren muss.

Joachim Lenders, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hatte die Entscheidung als Skandal bezeichnet. "Hier ist ein Mensch nicht durch einen Unfall, sondern infolge einer Gewalttat zu Tode gekommen." Und Vera Janzen, die Mutter des getöteten Dachdeckers, war nach der Urteilsverkündung zusammengebrochen. "Hier ist ein Mensch totgeprügelt worden", hatte ihr Ehemann gesagt.

Doch im Fall des verurteilten Onur K. gebe es diverse Besonderheiten, betont Strafrechtler Sonnen. Unter anderem habe der heute 19-Jährige nach der Tat vom Juni 2009 acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Darüber hinaus habe der Tod des Opfers laut Bundesgerichtshof auf ganz "unglücklichen Umständen" beruht. Der Mann sei von den Jugendlichen zwar geschubst worden, sein Tod durch einen Sturz sei indes nicht zu erwarten gewesen. Zur Bewährung konnte die Strafe ausgesetzt werden, weil bei Onur K. eine sogenannte günstige Sozialprognose gestellt werden konnte, so der Rechtswissenschaftler weiter. Eine solche wird unter anderem mit stabilen sozialen Kontakten begründet. Haftstrafen dürfen laut Jugendstrafrecht ohnehin nur verhängt werden, wenn entweder eine besondere Schwere der Schuld oder eine "schädliche Neigung" bei dem Täter festgestellt werden kann.

Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wie Onur K. sie erhalten hat, sei im Jugendstrafrecht in dieser Höhe eher die Ausnahme, erklärt Strafrechtler Sonnen. Jugendstrafen bewegten sich im Durchschnitt bei etwa einem Jahr. Vor allem würden jedoch erzieherische Maßnahmen angeordnet wie Auflagen und Weisungen, also beispielsweise soziale Trainingskurse und gemeinnützige Arbeitsleistungen.

Die Statistik zeige, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bei einer Jugendstrafe, die im Gefängnis verbüßt wird, bei 77,8 Prozent liegt. Wenn dagegen die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesprochen wird, liege die Rückfallquote bei rund 59 Prozent, erläutert Sonnen. "59 Prozent ist aus Opfersicht zwar nur ein kleiner Erfolg. Wir können aber nicht erwarten, dass die Quote gen null geht."

Die Erfahrung lehre, so der Kriminologe, dass die Gefahr, dass ein Täter wieder straffällig wird, vor allem durch kompetente Bewährungshilfe wie etwa soziale Trainingskurse vermindert werden könne. "Wichtig ist, dass der Verurteilte erfährt, dass er sensibel für die Belange anderer werden muss." Im Fall von Onur K. gebe es, meint Sonnen, "viele positive Faktoren. Wenn die ausgebaut werden und er kontrolliert begleitet wird, dann gibt es gute Chancen, dass der Betroffene nicht wieder rückfällig wird und dass potenzielle Opfer geschützt werden."