Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeirechts beschlossen. Carl Jarchow lobt die Ansätze des Innensenators.

Hamburg. Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeirechts beschlossen. Wie berichtet, geht der Beschluss zurück auf einen Bürgerschaftsantrag der SPD, die noch zu Oppositionszeiten die Rechtsstaatlichkeit des Gesetzes angemahnt hatte. Nachdem der damalige Innensenator Udo Nagel (parteilos) es 2005 verschärft hatte, stellten die Richter des Bundesverfassungsgerichts fest, dass einige Regelungen zu scharf seien. Es ist nun vorgesehen, etwa die Schwellen für Telefon- und Wohnraumüberwachung, Rasterfahndung und zum Einsatz von Kennzeichenlesegeräten zu erhöhen.

"Mit dem Gesetzentwurf bringen wir die überfälligen Anpassungen an die Rechtsprechung auf den Weg", sagte Innensenator Michael Neumann (SPD). Andreas Dressel, SPD-Fraktionschef, begrüßte den Entwurf: "Beim Polizeirecht kommt jetzt endlich die Reparatur der verfassungsrechtlichen Mängel, die Schwarz-Grün während ihrer Regierungszeit nicht hinbekommen hat." FDP-Innenexperte Carl Jarchow lobte den Entwurf, der noch von der Bürgerschaft beschlossen werden muss: "Der Innensenator hat seine Hausaufgaben offenbar mit weitgehend guten Ansätzen gemacht."