Schulsenator Ties Rabe (SPD) legt Musterverträge vor. Die CDU mahnt Rechtsklarheit nun auch für weisungsgebundene Aushilfslehrer an.

Hamburg. Das wollte Schulsenator Ties Rabe (SPD) nicht seinen Hausjuristen überlassen: Die Anwaltskanzlei Jacobsen und Confurius hat Musterverträge für den Einsatz von Honorarkräften an Schulen erarbeitet, die über jeden rechtlichen Zweifel erhaben sein sollen. Vor sechs Wochen hatte ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen für Aufsehen gesorgt, nach dem "Regelaufgaben" der Schule wie zum Beispiel Nachmittagsbetreuung oder Nachhilfe, bei denen die Beschäftigten in den Dienstbetrieb der Schule eingegliedert sind, nicht von Honorarkräften übernommen werden dürfen.

Der Verband Hamburger Schulleitungen (VHS) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatten dazu aufgerufen, keine neuen Honorarverträge abzuschließen. Das Konzept Lernförderung (siehe unten) und die Ganztagsbetreuung an Schulen, in denen Mitarbeiter auf Honorarbasis vielfach beschäftigt werden, war plötzlich infrage gestellt.

Rabe versprach daraufhin, Rechtssicherheit herzustellen. Das ist nun jedenfalls für den Bereich Lernförderung und Nachhilfe geschehen. Alle Schulleitungen haben gestern die neuen Musterverträge erhalten. Darin ist nun klar geregelt, dass das Unterrichtsende nicht in den Dienstbetrieb eingebunden und nicht weisungsgebunden ist. "Die Honorarkraft muss frei entscheiden können, welche Lernmethoden, welche Materialien, welche Übungen eingesetzt werden", heißt es in einer Handreichung zum Einsatz im Bereich Nachhilfe.

Rabe erwartet jetzt von den Schulleitungen, "dass sie die nötigen Honorarverträge kurzfristig abschließen, um die flächendeckende Lernförderung sicherzustellen". Darauf hätten die Schüler einen Anspruch, nachdem die Behörde ihre Zusage, Rechtssicherheit zu schaffen, eingelöst habe.

Die VHS-Vorsitzende Gudrun Wolters Vogeler, die die Schule Lange Striepen in Hausbruch leitet, kündigte an, die Vorlagen aus der Behörde genau prüfen zu wollen. Erste Rückmeldungen des Verbandes auf die Vertragsentwürfe waren laut Schulbehörde positiv.

CDU-Schulpolitiker Robert Heinemann begrüßte die Vorlage der neuen Verträge für den Bereich der Lernförderung. "Aber der entscheidende Schritt fehlt noch: Rechtsklarheit für den Ganztagsschulbereich", sagte Heinemann. Bei den Nachmittagsangeboten der Schulen sei die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit schwieriger, weil Honorarkräfte hier weisungsgebundener seien. "Es kommt vor, dass Honorarkräfte regulären Unterricht erteilen und damit auch Noten geben", so der CDU-Politiker.

Das Problem wird offensichtlich auch in der Schulbehörde gesehen. "Für Aufgaben, die zur Durchführung des Schulbetriebs - insbesondere in der Ganztagsschule - notwendig sind, für die Honorarverträge aber nicht zulässig sind, sollen andere Vertrags- und Finanzierungswege entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden", schreibt Norbert Rosenboom, der Leiter des Amts für Bildung, in einem Brief an alle Schulleitungen der staatlichen Schulen. Nach Ansicht der Schulbehörde sollen die rechtlichen Regelungen spätestens im Dezember vorgelegt werden. Von 2006 bis 2010 sind an Hamburger Schulen rund 25 000 Honorarverträge abgeschlossen worden.