Schulsenator Ties Rabe kündigt bei Sondersitzung des Schulausschusses Rechtssicherheit für Mitarbeiter der Ganztagsbetreuung an.

Hamburg. Im Streit um die Beschäftigung von Honorarkräften an Schulen hat Schulsenator Ties Rabe (SPD) eine sogenannte "Task Force" eingerichtet. Das gab Rabe am Freitag auf der Sondersitzung des Schulausschusses bekannt. Diese Arbeitsgruppe solle unter anderem herausfinden, wie viele dieser externen Helfer an den Schulen beschäftigt sind. Die Sondersitzung war auf Antrag der Oppositionsfraktionen von CDU, GAL, FDP und Linke einberufen worden, nachdem ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen Verunsicherung über die Rechtssicherheit der Honorarverträge verursacht hatte.

Sowohl die im Verband Hamburger Schulleitungen (VHS) zusammengeschlossenen Schulleiter als auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatten den Schulen deshalb geraten, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Honorarverträge abzuschließen. Ausgangspunkt des Konfliktes war das Gerichtsurteil aus Niedersachsen. Demnach dürfen "Regelaufgaben" wie die Nachmittagsbetreuung oder Nachhilfe, bei denen die Beschäftigten in den Dienstbetrieb der Schule eingegliedert sind und den Weisungen der Schule unterstehen, nur von Mitarbeitern in "regulären Beschäftigungsverhältnissen" mit Versicherungspflicht wahrgenommen werden. Also von Festangestellten.

So prüft die Deutsche Rentenversicherung derzeit die geleisteten Honorarzahlungen der Schulen und der einzelnen Dienststellen der Schulbehörde für die Jahre 2006 bis 2010 darauf, ob eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung vorlag. Es soll also herausgefunden werden, ob eventuell Sozialabgaben nicht richtig abgeführt worden sind. Bei einer "Nichtabführung" von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben läge unter Umständen Schwarzarbeit vor. Damit wäre sogar ein Straftatbestand erfüllt.

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Wie Schulsenator Rabe gestern bekannt gab, wurden in dem Zeitraum 2006 bis 2010 rund 25 000 Honorarverträge abgeschlossen und eine Summe von 40 bis 45 Millionen Euro ausgezahlt. Von diesem Zahlenwerk ließe sich aber nicht auf die Zahl der Honorarkräfte rückschließen. So können die externen Helfer etwa mehrere Verträge an unterschiedlichen Schulen abgeschlossen haben. Die Zahl der Beschäftigten wird nicht zentral erfasst, sondern von jeder Schule nach eigenem Bedarf festgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung lässt sich nun ein Zehntel der Verträge zur Prüfung vorlegen. Wann die Untersuchung abgeschlossen ist, dazu gibt es bislang noch keine Informationen. Auch das wurde in der Ausschusssitzung deutlich.

Zwar hatte Schulsenator Rabe den Schulleitern in einem Brief mitgeteilt, dass die Behörde das rechtliche Risiko in Bezug auf die Sozialversicherung trage. Dennoch weigern sich die Leitungen der Gymnasien, weitere Honorarkräfte für die Nachhilfeförderung oder die Ganztagsbetreuung einzustellen. "Uns sind bislang aber keine Versorgungslücken an den Schulen bekannt", so Rabe. Das kann auch daran liegen, dass sich an den bestehenden Honorarverträgen nichts geändert hat. Die Mitarbeiter blieben - es wurden nur keine zusätzlichen Verträge abgeschlossen.

Robert Heinemann, schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, übte Kritik: "Sie haben für Verunsicherung gesorgt", sagte er zu Rabe. Dieser entgegnete, dass die "Rahmenbedingungen der Vorgänger-Regierung" bereits zu der Verunsicherung geführt haben und es dieser nicht gelungen sei, den Schulleitern diese Sorge zu nehmen. So habe etwa die damalige Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) vor rund einem Jahr bei einer Innenrevision auch die vertragliche Situation prüfen lassen. Rabe: "Ich habe darauf vertraut, dass der Vorgänger-Senat das sorgfältig prüft." Darüber hinaus tangiere das niedersächsische Urteil Hamburg nicht. Dies hätten Juristen aus der Schulbehörde so eingeschätzt.

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Dennoch habe die Schulbehörde nun eine Rechtsanwaltskanzlei engagiert, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Diese soll nun Musterverträge "passgenau" für die Honorarkräfte entwickeln. Zwar funktionierten die jetzigen Verträge ebenfalls. Doch die neuen seien juristisch präziser und auch für Laien verständlich. "Damit wollen wir die Unsicherheiten in den Griff bekommen", sagte Ties Rabe. Auch werde es bezüglich der in den Verträgen formulierten Aufgaben für die Honorarkräfte keine Veränderungen geben. Eine rechtliche Klarheit ist von hoher Wichtigkeit. So sind kostenlose Nachhilfe und Ganztagsbetreuung zentrale Projekte im Schulkonzept des Senats.

Robert Heinemann bemerkte weiter, dass es besser wäre, wenn die Schulbehörde schneller erfahren würde, wie viele der Honorarkräfte beschäftigt seien. Dem stimmte Rabe zu, sagte aber auch, dass es von allen Senaten gewollt war, dass Schulen unabhängig agieren könnten. Wichtig sei nun die Rechtssicherheit. Rabe: "Denn Schulleiter sind in erster Linie Pädagogen und keine geborenen Geschäftsführer."