Wie die Nationalsozialisten Emma Budges Villa an sich brachten – und wie Hamburg sich seiner Verantwortung gegenüber den Erben entzog.

Hamburg. Wurden die Erben der Hamburger Jüdin Emma Budge in der Nachkriegszeit angemessen entschädigt? Haben sie für das von den Nazis 1937 konfiszierte Budge-Palais am Harvestehuder Weg einen angemessenen Betrag erhalten? Aus der Sicht der Hamburger Finanzbehörde ging hier offenbar alles mit rechten Dingen zu. Am Freitag zitierte das Abendblatt Behördensprecher Daniel Stricker mit den Worten: "1952 wurde mit einem Gutachten festgestellt, dass 1937 umgerechnet 22 500 Mark zu wenig gezahlt wurden. Dieses Geld hat die Stadt Hamburg nachgezahlt. Und es wurde ein Vergleich in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen."

Der Berliner Anwalt Lothar Fremy, der die Budge-Erben vertritt, sieht das völlig anders. Erst in der letzten Woche hatte Fremy die Rückgabe eines Gobelins aus dem Hotel "Vier Jahreszeiten" erreicht und auch eine Entschädigung für das Budge-Palais gefordert, nun geht es ihm um den Vergleich der Stadt Hamburg mit den Erben. "Die Testamentsvollstrecker von Emma Budge hatten das Grundstück 1937 für 500 000 Mark angeboten, aber ein Verkauf auf dem freien Grundstücksmarkt war ausgeschlossen, weil der damalige Hamburger Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Karl Kauffmann Interesse bekundet hatte. So kaufte die Stadt für 305 000 Reichsmark, weit unter Verkehrswert", sagte Fremy im Gespräch mit dem Abendblatt. Die Stadt zahlte, aber die Erben erhielten nichts. Aus Fremys Sicht entsprach auch der Vergleich, den die Stadt 1952 mit der Zahlung von 22 500 Mark schloss und den die Finanzbehörde bis heute für gültig hält, "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dem damals geltenden Rückerstattungsrecht".

Tatsächlich ist die Geschichte, die sich mit dem prächtigen Palais am Alsterufer verbindet, ebenso tragisch wie kompliziert: Im Jahr 1900 kauften der deutsch-amerikanische Geschäftsmann Henry Budge und seine aus Hamburg stammende Ehefrau Emma eine bereits vorhandene Villa und ließen sie vom Rathausarchitekten Martin Haller um etwa 50 Zimmer erweitern.

1909 kam der Spiegelsaal hinzu, ein prächtiges im Neorokoko gehaltenes Raumkunstwerk, das zwar zu seiner Entstehungszeit schon völlig anachronistisch wirkte, dem Repräsentationsbedürfnis des Besitzerehepaars jedoch in idealer Weise entsprach.

Nach dem Willen von Henry Budge, der 1928 starb, sollte die Stadt Hamburg das Haus und die bedeutende Kunstsammlung erben, die Emma im Lauf von Jahrzehnten zusammengetragen hatte. Nachdem die Nationalsozialisten 1933 an die Macht gekommen waren, änderten Emma Budge jedoch ihre Meinung - aufgrund ihres jüdischen Glaubens war sie von den Behörden schikaniert worden und begünstigte deshalb testamentarisch die USA und die Deutsch-Israelitische Gemeinde in Hamburg. 1935 änderte sie das Testament letztmalig und verfügte den Verkauf des Grundstücks auf dem freien Markt. Der Erlös solle ihren ebenfalls jüdischen Erben und wohltätigen Stiftungen zugute kommen.

Nachdem Emma Budge am 14. Februar 1937 gestorben war, missachteten die NS-Behörden ihren Letzten Willen und setzten die von ihr beauftragten jüdischen Testamentsvollstrecker unter Druck. 1939 ersetzten die NS-Behörden Emma Budges Testamentsvollstrecker durch den Wirtschaftsprüfer Gottfried Franke. "Dessen Aufgabe bestand darin, das Vermögen für das Reich zu sichern, was ihm ja auch gut gelungen ist", sagt Anwalt Fremy. In das Budge-Palais zog Gauleiter Kaufmann ein, die Kunstsammlung wurde in fünf Möbelwagen nach Berlin gebracht und dort im Auktionshaus Paul Graupe versteigert. Privatsammler und renommierte Museen erwarben die kostbaren Gemälde, Möbel, Porzellane, Gold- und Silberarbeiten und Teppiche. Müßig zu erwähnen, dass die Erben leer ausgingen.

Und dabei blieb es auch nach dem Ende des Dritten Reichs. Ursprünglich hatte das Landgericht Hamburg die Rückgabe des Grundstücks verfügt, nach Intervention des Senats kam es zu einem Vergleich, der eine Entschädigungszahlung in Höhe von 22 500 Mark vorsah. Die Erben erfuhren nichts davon. Gezahlt hat die Stadt just an Gottfried Franke, jenen Nachlassverwalter, den die Nationalsozialisten 1937 in eigensüchtigem Interesse eingesetzt hatten. Dabei hätte Franke schon 1939 das Mandat nicht übernehmen dürfen, weil die Verstorbene ausdrücklich verfügt hatte, dass die Testamentsvollstrecker dem jüdischen Glauben angehören müssten. Dass Franke damals nicht im Interesse der Erben gehandelt hat, attestierte ihm sogar das Oberlandesgericht Hamburg, das am 8. April 1960 feststellte, dass er seine Tätigkeit "lediglich im Interesse des Reichs" wahrgenommen habe.

Aber im Hamburg der Nachkriegszeit schien sich niemand dran zu stoßen. Nach Aussage von Lothar Fremy hat auch die damalige Entschädigungszahlung die Erben nicht erreicht.

In das Budge-Palais, das die britischen Besatzungsbehörden nach Kriegsende nutzten, zog 1959 die Hochschule für Musik und Theater, die das Gebäude bis heute nutzt. Um den Spiegelsaal sah es Ende der 1970er-Jahre dagegen schlecht aus. Da er den Umbauplänen der Hochschule buchstäblich im Wege stand, sollte er eigentlich der Spitzhacke zum Opfer fallen. Viel hätte nicht gefehlt, und der glanzvolle Saal, in dem einst Künstler wie Enrico Caruso und Paul Hindemith gastierten, wäre für immer verloren gewesen.

Der Kunsthistoriker und Ausstellungsmacher Heinz Spielmann, der 1978 zu den Gründungsmitgliedern der Elsbeth-Weichmann-Gesellschaft gehörte, sagte dem Abendblatt: "Als ich erfuhr, dass vor dem Saal der Musikhochschule Bagger stünden, um den Saal abzureißen, bin ich sofort hingefahren. Zusammen mit dem Denkmalschutzamt konnte ich dafür sorgen, dass in kürzester Zeit die Travéen und die Stuckteile abmontiert und unter das Dach des Museums gerettet wurden." Nach der Rettung sei es vor allem der Elsbeth-Weichmann-Gesellschaft unter dem großem Einsatz von Elsbeth Weichmann und Rudolf Stilcken zu verdanken, dass der Saal im nördlichen Innenhof des Museums für Kunst Gewerbe wieder errichtet wurde - und der finanziellen Förderung von Gertrud Reemtsma. Spielmann bezeichnet den Spiegelsaal als "das in Hamburg wohl wichtigste Erinnerungsmal an die Familie Budge". Im Jahr 2005 schuf Klaus Fußmann, der zu den bedeutendsten deutschen Landschaftsmalern der Gegenwart zählt, für die bis dahin schmucklose Deckenfläche ein 12,5 mal 5 Meter großes Wolkengemälde.

Für den Anwalt Lothar Fremy ist der Spiegelsaal jetzt ein "eigenständiges Kunstwerk", das sich im Museum für Kunst und Gewerbe befindet und für das er im Auftrag der Erben eine angemessene Entschädigung fordert. Ob sich die Finanzbehörde dem auf Dauer entziehen kann, ist angesichts der historischen Vorgänge zweifelhaft.