"Der Senat und einzelne seiner Mitglieder können jederzeit zurücktreten." Dieser ebenso banale wie bedeutende zweite Absatz in Artikel 35 der Hamburgischen Verfassung ermöglicht Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und auch Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) den Rückzug. Der gesamte Senat inklusive seines "Präses" (Beust) bleibt aber bis zum 25. August im Amt. An dem Tag soll in der Bürgerschaft mit Christoph Ahlhaus (CDU) ein neuer Erster Bürgermeister gewählt werden. Er benötigt die Stimmen von mindestens 61 der 121 Abgeordneten - egal, wie viele anwesend sind. CDU (56) und GAL (12) verfügen zusammen über 68 Sitze.

Bevor sich der bisherige Innensenator in der Bürgerschaft zur Wahl stellt, präsentiert er sich heute in der CDU-Fraktion als künftiger Bürgermeister. Die Unterstützung der Abgeordneten für den 40-Jährigen gilt als sicher. Nachdem Ahlhaus gestern Nachmittag einstimmig vom CDU-Landesvorstand als Nachfolger von Ole von Beust nominiert wurde, sollen die CDU-Mitglieder die Nominierung vermutlich am 21. August auf einen Sonderparteitag bestätigen. "Mit ihm an der Spitze des Senats werden wir unsere erfolgreiche Politik gemeinsam fortführen", sagte Partei- und Fraktionschef Frank Schira. "Die Hamburger CDU und ich ganz persönlich werden Christoph Ahlhaus bei seinen Aufgaben unterstützen." Schira wurden lange eigene Ambitionen auf das Bürgermeisteramt nachgesagt. Im Zuge des Rücktritts von Finanzsenator und CDU-Chef Michael Freytag Anfang März dieses Jahres war die Nachfolge jedoch schnell dahingehend geregelt worden, dass Schira Parteichef wird und Ahlhaus als Beust-Nachfolger bereitsteht.

Der Koalitionspartner GAL diskutiert bereits heute auf einem Mitgliederabend die neue Lage. Für den 22. August hat die Partei eine Mitgliederversammlung einberufen, am 24. August tagt der Landesvorstand - zeitlich wäre ein Votum pro Ahlhaus bis zum 25. also kein Problem.

Wäre Ole von Beust übrigens mit sofortiger Wirkung zurückgetreten, wären auch alle Senatoren aus dem Amt geschieden, denn deren Amtszeit endet laut Artikel 35 der Verfassung mit jeder "Erledigung des Amtes ... des Ersten Bürgermeisters". Nach Beusts Rücktritt am 25. August muss also auch der komplette Senat vom neuen Bürgermeister neu ernannt und von der Bürgerschaft bestätigt werden.