Gastronomen drohten mit Bürgerbegehren: Nun will die rot-grüne Bezirkskoalition in Altona Schadensbegrenzung. Die CDU spricht von “Chaos“.

Altona. Nachdem im Bezirk Altona die Genehmigung für Gastronomieflächen auf Gehwegen verschärft worden ist und erzürnte Gastronomen mit einem Bürgerbegehren gedroht haben, versucht die rot-grüne Bezirkskoalition nun Schadensbegrenzung. In einem Antrag für die Bezirksversammlung am Donnerstag fordert sie die Verwaltung auf, weniger rigide als bisher zu agieren. Martina Friederichs (SPD), stellvertretende Vorsitzende im Umweltausschuss: "Mit dem Antrag der Fraktionen SPD und GAL geben wir dem Bezirksamt Altona nun die Möglichkeit, die Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie zeitnah den Gastronomen erteilen zu können, die die geforderten Regeln einhalten."

Die Mindest-Gehwegbreite von zwei Metern solle im Bezirk nur für die wenigen Straßen gelten, die als stark frequentiert eingestuft wurden, um auch die Interessen der Fußgänger zu wahren. Für die weit überwiegende Zahl aller Straßen in Altona habe sich bei der Gehwegbreite gegenüber den Vorjahren nichts geändert, somit werde sich auch bei der Genehmigungspraxis nichts ändern. Auch für die meisten Gastronomen in der Sternschanze werde sich nicht viel ändern, denn die im Antrag geforderte Mindest-Gehwegbreite betrifft dort nur das Schulterblatt, wo die zwei Meter an vielen Stellen vorhanden sind, und die Susannenstraße, wo es Sonderregelungen wie Außengastronomie auf früheren Parkplätzen gebe. "Mit der Formulierung 'grundsätzlich' räumen wir dem Bezirksamt zusätzlich noch die Möglichkeit ein, in begründeten Fällen von der strikten Regelung abweichen zu können", so die SPD-Politikerin.

Doch das reicht der CDU-Bezirksfraktion nicht, sie werde ein Bürgerbegehren gegen die erst im Februar beschlossene Neuregelung unterstützen, kündigte Fraktionsvizechef Sven Hielscher an: "Mit einer erneuten Änderung der politischen Vorgaben wird das Genehmigungschaos komplett." (at)