Die Mindestbreite der Gehwege ist in Hamburg durch das sogenannte Wegegesetz geregelt. Das Mindestmaß für die Breite der Bürgersteige liegt überall bei 1,50 Metern. "In den einzelnen Bezirken kann von dieser Vorgabe jedoch abgewichen werden. Die 1,50 Meter dürfen dabei erweitert, nicht aber beschnitten werden", so Kerstin Godenschwege, Sprecherin des Bezirksamts Altona.

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat der Senat eine Empfehlung für die Außengastronomiezeiten herausgegeben. Unter der Woche ist die Außengastronomie demnach bis 23 Uhr gestattet, an den Wochenenden eine Stunde länger. Doch auch von diesen Zeiten können die Bezirke abweichende Regelungen treffen. So geschehen an der Susannenstraße: Dort ist an Wochentagen um 22 Uhr Schluss, am Wochenende und an Feiertagen darf bis 23 Uhr draußen gesessen werden.

Viele Wirte an der Susannenstraße sehen in dieser Regelung ungerechte Wettbewerbsbedingungen. Sie sehen sich als Opfer einer Ungeichbehandlung, weil Gäste ums Eck am Schulterblatt länger draußen sitzen dürfen.