Es gibt kein Recht an Sprüchen, die in der Kneipe aufgeschnappt werden. Richter: Saxofonist hat sich früheres Urteil “erschlichen“.

Hamburg. Exzellente Musiker sind sie noch immer. Aber Freunde? Das war einmal. Zuletzt sahen sich Panikrocker Udo Lindenberg (63) und der Saxofonist Olaf Kübler (72) am 16. Dezember vor Gericht wieder.

Wie berichtet, hatte Kübler mit seiner Klage geltend gemacht, Mitautor von insgesamt 17 Lindenberg-Klassikern (u. a. "Johnny Controletti", "Rudi Ratlos") zu sein. Der Star habe es zu unterlassen, sich als Alleinurheber dieser Werke zu bezeichnen. Aus einer Auswertung der Liedtexte wollte Kübler zudem einen Schadenersatz errechnen lassen.

Am Freitag nun hat das Landgericht seine Klage abgewiesen. Die Zivilkammer 8 urteilte, es sei Kübler nicht gelungen, seine Miturheberschaft zu beweisen. Allein originelle Namensgebungen wie "Reggae Meggi" oder "Bodo Ballermann" lösten keinen Sprachwerkschutz aus.

Kübler berief sich in seiner Klage auf ein Versäumnisurteil aus dem Jahr 1981. Das Landgericht hatte damals eine Miturheberschaft Küblers an den strittigen Songs festgestellt. Der Kläger könne daraus jedoch keine Rechte ableiten, entschied das Gericht nun. Kübler habe sich das Urteil erschlichen, indem er die Abwesenheit Lindenbergs ausnutzte - der Rocker hielt sich damals länger in den USA auf. Zudem geht das Gericht davon aus, dass sich die Parteien im Anschluss an das Urteil verglichen haben. Angeblich soll Lindenberg 80 000 Mark gezahlt haben, damit Kübler seine Behauptung, Miturheber der Hits zu sein, nicht aufrechterhält.

Schon zum Auftakt der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht die Erfolgsaussichten des Klägers als eher gering bewertet. Udo Lindenberg bestritt die Vorwürfe seines einstigen Weggefährten, der zeitweise Mitglied seines Panikorchesters war, energisch. "Die Sprüche lagen doch in der Luft", sagte der Rocker. Er habe Sprachfetzen in den Kneipen - vielleicht auch welche von Kübler - aufgeschnappt und zu Songtexten verdichtet. "Wir waren ja alle Sprücheklopfer. Aber aus Sprachfetzen kann man kaum eine Urheberschaft ableiten." Kübler sei ein "großer Inspirator" gewesen - mehr nicht.

Der Anwalt des Klägers, Michael Th. Fischer, schloss gegenüber dem Abendblatt eine Berufung nicht aus. "Mein Mandant will erreichen, dass sich Udo Lindenberg nicht weiter mit fremden Federn schmückt. Und dass sein Anteil an den Liedern endlich anerkannt wird."