Mit dem "Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz", das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist und das bisher geltende Heimgesetz ablöst, hat Hamburg im Rahmen der Föderalismusreform die Chance zur Neuregelung genutzt: Ab sofort stehen auch Seniorenwohnanlagen mit Betreuungsangebot unter Aufsicht der Sozialbehörde - dies ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung.

Ab 2010 muss ein Betreiber eine angemessene Qualität des Wohnens gewährleisten und den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung tragen. Die Behörde hat nun neben Alten- und Pflegeheimen die Aufsichtspflicht über 110 betreute Wohnanlagen mit rund 9800 Wohnungen. Sie wird anlassbezogene Kontrollen durchführen und Beschwerden von Mietern nachgehen. Bei Verstößen gegen das Gesetz werden Betreiber stufenweise zur Behebung der Mängel aufgefordert - bis hin zur Untersagung des Betriebs. Da der Begriff "Betreutes Wohnen" in der Vergangenheit vielfach zu hohe Erwartungen geweckt hatte, werden diese Einrichtungen im neuen Gesetz unter "Servicewohnen" geführt, was den kostenpflichtigen Dienstleistungscharakter unterstreicht.

Lutz Michel vom DIS Institut für Serviceimmobilien begrüßt, dass Hamburg Qualitätskriterien für betreute Wohneinrichtungen festgeschrieben hat: "Auf diese Weise wird der Standard in Hamburg insgesamt angehoben." Nach der maßgeblichen Norm DIN 77800 können sich Betreuungseinrichtungen bislang nur freiwillig prüfen lassen und so ein Qualitätssiegel erhalten. Die knappe Formulierung der Gesetzeskriterien habe zwei Seiten: "Es sind lediglich Mindestanforderungen. Die schränken zwar Qualitätsanbieter nicht unnötig ein. Andererseits haben Anbieter mit weniger Anspruch es leicht, diese Anforderungen zu erfüllen", so der Jurist. Gespannt sei er auch, wie die behördliche Kontrolle funktionieren werde und wie die Sanktionen bei Verstößen aussähen: "Das wird ein steiniger Weg."