3000 Spielsachen untersucht - jede zweite hatte Mängel. Behörde kritisiert zudem fehlerhafte Lichterketten und Lärm in Diskotheken.

Augen auf beim Spielzeugkauf! Das ist die Lehre, die die Hamburger unter anderem aus dem "Zweiten Hamburger Verbraucherschutzbericht" ziehen sollten, den Senator Dietrich Wersich (CDU) gestern im Rathaus vorgestellt hat.

Fast die Hälfte der 3000 von der Behörde untersuchten Spielzeuge wiesen Mängel auf. Zehn Prozent der Spielzeuge wurden von der Behörde sogar aus dem Verkehr gezogen, weil sie als "gesundheitsgefährdend" eingestuft worden sind. Einige Beispiele: In Gummitieren entdeckten die Experten krank machende Weichmacher, in Lichterketten waren es mangelhafte Sicherungen. Und sie fanden Disco-Leuchtstäbe, die sogar, wenn sie beschädigt sind und die Leuchtflüssigkeit in den Körper gelangt, tödlich sein können.

Wichtig für die Verbraucher ist das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit). Dieses Zeichen beruht ausschließlich auf deutschem Recht. Es wird für TÜV-geprüfte Produkte vergeben, die unter das "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" fallen. Anders das CE-Zeichen, welches lediglich besagt, dass der Hersteller oder Importeur davon überzeugt ist, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten worden sind.

Der "Zweite Hamburger Verbraucherschutzbericht" befasst sich aber nicht nur mit der Kontrolle von Produkten. Auf rund 300 Seiten geht es vom Verreisen mit Haustieren über den neuen Umgang mit Fehlern im Krankenhaus, sicheren Arbeitsbedingungen in Betrieben bis hin zu gefährlichen Flüssigkeiten in Produkten und zu lauter Discomusik. Zudem wurden 20 000 Lebensmittelproben untersucht, 300 Meldungen über Mängel an technischen Produkten nachgegangen und fast 100 000-mal Trinkwasser pro Jahr analysiert. Der Bericht belegt - wie schon der erste Bericht aus dem Jahr 2007 - die Qualität von Lebensmitteln und anderen Waren hat sich in den vergangenen Jahren nicht verschlechtert. "Wir finden inzwischen oftmals Mängel, weil wir gezielte und intensiver kontrollieren", sagte Wersich. Er sieht die staatliche Aufgabe darin, "notwendige Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards zu schaffen und durchzusetzen".

Neben bundesweiten Erfolgsmeldungen wie der Verbesserung des Hautschutzes für Minderjährige - Sonnenstudios dürfen von unter 18-Jährigen nicht mehr besucht werden - musste die Hamburger Behörde aber auch ein Scheitern eingestehen. Der Versuch, Discobetreiber auf freiwilliger Basis dazu zu bringen, die Lautstärke der Musik zu begrenzen, ist gescheitert. Die Nachmessungen haben gezeigt, der freiwillige Weg hat nicht funktioniert. Nun wird im Rahmen des neuen Hamburger Lärmschutzgesetzes, in dem es unter anderem um Kinder-, Bau- und Discolärm geht, eine gesetzliche Regelung erarbeitet. Die Dezibelzahlen sollen nach Wunsch der Verbraucherschutzbehörde auf höchstens 100 beschränkt werden. Das entspricht in etwa dem Lärm eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung. Die entsprechende Drucksache ist zurzeit in der internen Behördenabstimmung bei der Stadtentwicklungsbehörde. Noch vor der Sommerpause 2010 soll das Gesetz vorliegen.

Der Verbraucherschutzbericht mit dem Titel "Was täglich zählt" kann unter www.hamburg.de/verbraucherschutz im Internet abgerufen werden.