Im Verfahren der Hamburger Gängeviertel GmbH & Co. Kg (HGV) gegen die Stadt Hamburg wurde am Freitag vor dem Oberlandesgericht weiterverhandelt. Die Künstler haben nun einen Anwalt bevollmächtigt, einen Vergleich mit der Stadt zu schließen. Darin verpflichten sie sich, die Grundstücke geräumt herauszugeben, wenn die Stadt diese im Februar 2010 an den Investor übergeben sollte. Allerdings äußerte der Vertreter des Käufers Zweifel an der formellen Richtigkeit der Vollmachten. In dem Rechtsstreit will die HGV der Stadt verbieten, dass sie die Flächen bis zur Übergabe im Februar 2010 den Künstlern überlässt oder mit Dritten Nutzungsverträge abschließt. Der Rechtsstreit könnte überflüssig werden, wenn das Gängeviertel wie geplant von der Stadt zurückgekauft wird. Ein Urteil soll am 25. November verkündet werden.