Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Pädophilen Kurt S. aus Steilshoop, den Kai S. im März mit 21 Messerstichen brutal getötet hatte, forderte die Staatsanwältin gestern vor dem Landgericht Hamburg sieben Jahre und sechs Monate Haft.

Der 18 Jahre alte Täter soll sein Opfer in eine Falle gelockt haben, weil er den 48-jährigen Kurt S. für einen Kinderschänder hielt. Mit einem Küchenmesser (der späteren Tatwaffe) habe Kai S. dem Opfer drohen wollen, gegenüber der Polizei seine pädophilen Neigungen zu gestehen.

Zusammen mit Kai S.s Freundin Christina W. sind Täter und Opfer angeblich ein "Versöhnungsbier" holen gegangen. Unterwegs habe Kurt S. gesagt: "Ich bin behindert, die Polizei kann mir gar nichts." Daraufhin hat Kai S. zugestochen, 21-mal. Dazu die Staatsanwältin: "Der Täter hat Selbstjustiz geübt. Letztlich verhängte er die Todesstrafe."

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Opfer arg- und wehrlos, die Tat heimtückisch war und vorsätzlich geschah. Die Anklage beantragte eine Verurteilung wegen Mordes nach Jugendrecht. Dagegen argumentierte der Verteidiger: Sein Mandant sei laut Gutachter völlig überfordert gewesen und selbst sexuell missbraucht worden. Das Opfer Kurt S. sei nicht arglos gewesen. Es handele sich also um Totschlag, nicht um Mord.

Das Verfahren gegen Christina W., die bei der Tat dabei gewesen ist, soll nun eingestellt werden. Die 17-Jährige hatte zuvor ihr Unrecht eingestanden: "Es tut mit leid, dass ich keine Hilfe geleistet habe, was ich hätte tun müssen." Das Urteil gegen den 18-Jährigen wird das Gericht voraussichtlich am 4. November verkünden.