In Hamburg gilt derzeit nur in der südlichen Neustadt eine Soziale Erhaltungsverordnung. Diese ist dort bereits 1995 in Kraft getreten und betrifft rund 3500 Bürger.

In den Gebieten Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West und Barmbek-Süd/Uhlenhorst galt bereits von 1995 bis 2003 eine Soziale Erhaltungsverordnung, die dann vom Senat wieder aufgehoben wurde.

Auch für St. Pauli hat die Bezirkspolitik eine solche Verordnung beantragt. Der Bezirk Mitte will in Kürze für dieses Gebiet eine Vorstudie in Auftrag geben.