Seit Montag können die Wahlberechtigten in der Hansestadt die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 27. September beantragen.

Hamburg. Wenn Manager von Fußballvereinen einen neuen Spieler präsentieren, zeigen sie den Medien stolz das Trikot mit der Rückennummer. Wenn Landeswahlleiter die Briefwahl einleiten, halten sie stolz einen Stimmzettel hoch. Seit gestern können die Wahlberechtigten in Hamburg die Briefwahl zur Bundestagswahl am 27. September beantragen. Exakt 37 Zentimeter ist der Stimmzettel für den Bezirk Altona lang, den der Hamburger Landeswahlleiter Willi Beiß exemplarisch in der Hand hält. Der Antrag auf Briefwahl kann per Post, Fax, Email oder über das Internet gestellt werden. Neu ist in diesem Jahr, dass der Antragsteller keinen Grund mehr für die Briefwahl vorlegen muss. Zudem können die Wähler die Briefwahl sogar in der jeweiligen Wahldienststelle vornehmen.

"Mit dem frühen Beginn der Briefwahl sehe ich eine gute Chance, dass wir endlich mal wieder die Höhe von 80 Prozent Wahlbeteiligung erreichen", sagte Beiß. Bei der Bundestagswahl 2005 lag die Beteiligung in Hamburg bei 77,5 Prozent. Insgesamt sind 1 251 005 Menschen in Hamburg wahlberechtigt.

Etwa 11 000 Freiwillige helfen der Stadt, die Wahl zu organisieren. In etlichen anderen deutschen Großstädten fehlen Wochen vor der Wahl noch Tausende ehrenamtliche Helfer. In Bremen konnten erst 2000 von 2650 benötigten Helfern gewonnen werden. In Nürnberg fehlt noch fast die Hälfte der 3100 Kräfte, in Köln noch 1000 von 4800 Wahlhelfern. Für Hamburg sieht Willi Beiß keinen Mangel: "Wir zahlen statt der Mindestvergütung von 21 Euro unseren Helfern 30 Euro und den Wahlvorständen sogar 60 Euro." Dies sei ein Grund für die hohe Bereitschaft der Hamburger für das Ehrenamt.

Während das Landeswahlamt die ersten Stimmzettel verschickt, liegt bereits jede Menge Wahlwerbung der Parteien in den Briefkästen der Bürger. Doch gerade wenn extreme Parteien hetzen, ist das unangenehm. Gegen Wahlwerbung per Post können Bürger aber Widerspruch einlegen - form- und kostenlos bei den Bezirksämtern. Maximal sechs Monate vor der Wahl erhalten die Parteien Name und Adresse der Wahlberechtigten. Nach der Wahl müssen die Daten gelöscht werden. Der Widerspruch bleibt jedoch bestehen.