Das Oberverwaltungsgericht hat die Abschlepppraxis der Stadt Hamburg für rechtswidrig erklärt und nach vier Jahren Rechtsstreit einem Autofahrer recht gegeben.

Hamburg. In dem Fall in Harburg hatte ein Polizist einen Wagen abschleppen lassen, obwohl es in der Nähe viele freie Parkplätze gab. Der Beamte hätte auch in mehreren Hundert Metern nach freien Stellplätzen schauen müssen, heißt es in dem Urteil, das dem Abendblatt exklusiv vorliegt. Durch die überzogene Parkzeit sei kein Schaden entstanden, so das Gericht.