Hunderttausende Hamburger Autofahrer können erleichtert sein: Das oberste Verwaltungsgericht hat gegen die Polizei und für einen Falschparker entschieden.

Auch wenn die Parkscheibe fehlte, hätten die Beamten das Auto nicht abschleppen dürfen, weil es sinnlos war, sagen die Richter. Denn in der Nähe waren viele Parkplätze frei.

Die Entscheidung war überfällig. Denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob das Auto jemanden behindert oder eben nicht. Und die Abschleppkosten - mindestens 250 Euro - sind keine Kleinigkeit.

Niemand bestreitet, dass in der an Stellplätzen armen Innenstadt im Zweifel gehandelt werden muss. Wer die erlaubte Zeit absichtlich überzieht, darf sich auch über die Höchststrafe nicht wundern: Ab in den Autoknast. Die Entscheidung gegen die Polizei könnte nun aber einen fast verlorenen Frieden wiederherstellen. Denn bei willkürlichen Entscheidungen ist der Zorn der Autofahrer groß - zu Recht. Jetzt heißt es für die Knöllchenschreiber: sorgfältiger überlegen und mehr Vorsicht beim Griff zum Haken.