Die Entscheidung über das Möbelhauses Höffner an der Holsteiner Chaussee in Eidelstedt ist auch nach Vorlage des Rechtsgutachtens offen.

Mit Spannung erwartet das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel jetzt das städtebauliche Gutachten, das den Abgeordneten helfen soll, eine gerechte Abwägung vorzunehmen. Es soll Anfang Oktober vorliegen. "Das Rechtsgutachten bestätigt uns jetzt darin, dass wir ein normales Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchführen müssen", sagt Eimsbüttels Bezirksamtsleiter Jürgen Mantell. Und darin heißt es eben, dass die Planungsfreiheit der Gemeinde durch das Gebot "gerechter Abwägung" beschränkt ist. Will heißen: Erst wenn alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander gerecht abgewogen wurden, kann das Bezirksamt eine eigenständige Entscheidung treffen.

Darauf verweist auch der Investor Kurt Krieger und zitiert die für ihn wichtigsten Passagen aus dem Gutachten: "Nach den zurzeit vorliegenden Planungsunterlagen dürfte eine Entscheidung zugunsten der Ansiedlung nicht unverhältnismäßig sein und damit den planungsrechtlichen Anforderungen entsprechen." Dies gelte umso mehr "für einen etwaigen Planbeschluss, der das Baurecht für einen Möbelmarkt mit reduziertem Umfang schaffen soll".

Nach anfänglichen Planungen hat Höffner-Chef Krieger sein geplantes Möbelhaus auf 39 000 Quadratmeter Geschossfläche, davon 6500 Quadratmeter für die Randsortimente, abgespeckt. Der für Krieger entscheidende Satz des Gutachtens folgt dann: "Eine Abwägung zur Vertretbarkeit einer Beendung des Verfahrens findet sich zurzeit nicht in den Akten."

Aus seiner Sicht lässt sich aus diesem zugegeben recht umständlich formulierten Satz schließen, dass er nach einem gerechten Abwägungsprozess durch die Bezirksabgeordneten endlich eine Baugenehmigung für das Möbelhaus in den Händen halten wird - denn die fehlt ihm ja noch.

Bei der Abwägung geht es um so unterschiedliche Gesichtspunkte wie die ökonomische Gefährdung des Eidelstedter Zentrums und die zunehmende Verkehrsbelastung auf der einen Seite sowie das stadtwirtschaftliche Interesse an einem Möbelmarkt, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die privaten Interessen des Investors auf der anderen Seite. Und auch darum, "dem Investor mögliche Alternativlösungen gegenüberzustellen", sagt Michael Westenberger. Der CDU-Fraktionschef in Eimsbüttel moniert, dass das Rechtsgutachten "unscharf formuliert ist". Denn: "Die Bezirksversammlung kann zum Planverfahren nicht einfach ja oder nein sagen."