Hätte ein Spaziergänger das Geld finden können? Und wenn ja, hätte er es behalten dürfen?

Ein Zufallsfund wäre unwahrscheinlich gewesen, wie der Wiesbadener Staatsanwalt Hartmut Ferse sagt. Das Geld war in einem unzugänglichen Waldstück vergraben. Ein Finder, der das Geld für sich verwendet hätte, hätte sich damit strafbar gemacht, da das Geld krimineller Herkunft ist. Finderlohn hätte dem Entdecker nicht zugestanden. Wohl aber die Belohnung, die die Wiesbadener Volksbank für die Wiederbeschaffung auslobte.