Bäume illegal gefällt. Staatsanwaltschaft lässt Last in Höhe von 250 000 Euro in Grundbücher eintragen.

Offensichtlich will sie niemand. Fünf große Luxuswohnungen am Elbhang stehen schon seit Monaten leer - trotz bester Lage und freiem Ausblick auf den Elbstrom. Im Internet werden die 250 bis 478 Quadratmeter großen Wohnungen der beiden Villen am Grotiusweg (Blankenese) angeboten. Die teuerste soll zweieinhalb Millionen Euro kosten. Nicht gerade ein Schnäppchen, aber eigentlich müssten sich Käufer für die Prestige-Objekte finden.

Doch die Wohnungen haben einen Haken, der beim Erwerb "mit in Kauf" genommen werden müsste: Auf ihnen lasten Hypotheken in Höhe von insgesamt 250 000 Euro (50 000 Euro pro Wohnung), die auf Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft in die Grundbücher eingetragen wurden. Im Vergleich zum Kaufpreis eigentlich Nebensache. Doch ein negativer Beigeschmack würde bleiben. "Arrest-Hyphothek" heißt der Fachbegriff im Grundbucheintrag. Er klingt unschön. Riecht nach Illegalität. Jeder Käufer will schließlich "lastenfrei" einkaufen. Zudem wäre die Löschung der Hypothek ein offizieller Vorgang.

Hintergrund: Der Blick vom Grundstück auf die Elbe ist nicht naturbedingt frei, er wurde vielmehr künstlich geschaffen - in einer Nacht- und Nebel-Aktion. Baumfrevler holzten im Juni 2008 im angrenzenden unter Naturschutz stehenden Sven-Simon-Park zehn alte Bäume ab und schlugen auf diese Weise eine Sichtschneise zur Elbe. Seitdem ermittelt die Abteilung für Umweltdelikte der Staatsanwaltschaft gegen den Investor und Alleingesellschafter der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Dirk K. (53) sowie den Bauleiter.

Sie, glaubt die Staatsanwaltschaft, sollen verantwortlich sein für die illegale Baumfällaktion. Der Vorwurf: Sachbeschädigung und Verstoß gegen die Baumschutzverordnung. Die Wohnungen der Beschuldigten wurden im vergangenen Dezember durchsucht (das Abendblatt berichtete). Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Parallel dazu hat die Abteilung für Vermögensabschöpfung der Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen angestellt - weil der Wert des Grundstücks durch die Sichtschneise zur Elbe erheblich gestiegen ist. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen geht es um eine Steigerung von 250 000 Euro. In genau dieser Höhe hat die Staatsanwaltschaft einen Arrest-Beschluss gegen die Grundstücksverwaltungsgesellschaft beantragt, den das Amtsgericht Mitte März erlassen hat. "Mitte März haben wir den Beschluss vollstreckt", sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.

"Wir haben die Gesamtsumme auf die zum Verkauf stehenden Wohnungen der Gesellschaft gequotelt und fünf Arrest-Hypotheken in Höhe von 50 000 Euro in die Grundbücher eintragen lassen." Die Gesellschaft legte daraufhin Beschwerde gegen den Beschluss beim Landgericht ein. Die Beschwerde wurde jedoch vor Kurzem als unbegründet verworfen.

Um sich von der auf dem Grundstück liegenden Last zu befreien, müsste die Gesellschaft die Hypotheken selbst tilgen. Das ist jedoch bislang nicht geschehen. Weil nicht genügend Geld vorhanden ist?

Oberstaatsanwalt Möllers gibt sich zufrieden: "Selbst wenn wir die Täter in Sachen Sachbeschädigung nicht überführen, sind wir nicht tatenlos geblieben." Die Vermögensabschöpfung diene der Korrektur der rechtswidrigen Bereicherung.

Jeder Kaufinteressent sieht nun im Grundbuch die von der Staatsanwaltschaft beantragte Eintragung - und schreckt offensichtlich zurück. Der Bauunternehmer wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern. Investor Dirk K. war nicht erreichbar.

Drei der insgesamt acht Eigentumswohnungen waren übrigens bereits verkauft, bevor die Arrest-Hypotheken eingetragen wurden.