Weil er über zwei Jahre fast 50 000 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen haben soll, musste sich gestern der Hamburger Wolfgang W. wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

Laut Ermittlungen hatte der 58-Jährige der Bundesanstalt für Arbeit verschwiegen, dass er als Geschäftsführer einer GmbH tätig war. Vom Amtsgericht war Wolfgang W. deswegen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er habe mit "erheblicher krimineller Energie gehandelt", hieß es im Urteil. Dagegen war Wolfgang W. in Berufung gegangen. Deswegen sitzt er jetzt vor dem Landgericht.

Nicht er, sondern seine Frau sei in der GmbH Geschäftsführerin gewesen, argumentiert der Angeklagte jetzt. Sie sei schließlich gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau. Er habe sie "lediglich unterstützt". Doch dann muss er einräumen, dass seine Frau zuvor 30 Jahre nicht berufstätig war und auch zunächst von Computern keine Ahnung hatte. Und dass er doch mehr gearbeitet hatte, als er zunächst zugegeben hatte. Zudem wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung unter anderem Schriftstücke beschlagnahmt, in denen er selber notiert hatte, dass er "fünf Stunden täglich an fünf Tagen die Woche" arbeite.

"Bei vorläufiger Betrachtung sieht es gar nicht gut für Sie aus", meint der Richter. Die Urkundenlage sei "sehr belastend". Und falls W.s Frau von dem Betrug gewusst habe, "spricht viel für Beihilfe. Dann sitzt als Nächstes sie auf der Anklagebank. Das können Sie nicht wollen." Nein, das will Wolfgang W. wirklich nicht. Er nimmt die Berufung zurück.