Die Abmahnaktion der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) sorgt weiter für Aufregung: Jetzt wurde bekannt, dass einigen der rund 150 wegen fehlender Preisangaben abgemahnten Händler (wir berichteten) ein Teil der Forderung erlassen wurde.

Zunächst hatte die VZHH von den betroffenen Geschäftsleuten 160,50 Euro für die Erstattung ihrer Auslagen verlangt - dann aber in Einzelfällen (siehe Interview) Nachlässe gewährt.

Auch Karin Böttcher (42), die ein Fingernagelstudio in St. Georg betreibt und die Waren in ihren Schaufenstern nicht korrekt ausgezeichnet hatte, profitierte davon. Aber trotzdem übt die Geschäftsfrau Kritik: "Nachdem eine Kollegin im Gespräch mit der Verbraucherzentrale auf unser kleines Schaufenster hingewiesen hatte, haben wir durch diesen Kuhhandel einen Rabatt von 50 Euro bekommen. Trotzdem finde ich das Verhalten der Verbraucherzentrale unseriös", sagt Karin Böttcher. Für Böttcher steht fest: "Es ist fragwürdig, wie die Verbraucherzentrale Rabatte gewähren kann, obwohl sie doch angeblich durch die Abmahnungen keine Gewinne macht."

Aber besonders über die telefonische Betreuung war Böttcher verwundert: "Nachdem wir bezahlt hatten, bekamen wir einen Anruf von einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Der hat uns dann gebeten, mit keinem über diesen Rabatt zu sprechen. Diese Geheimnistuerei habe ich dann überhaupt nicht mehr verstanden."