Das milde Urteil gegen einen 60-Jährigen, der eine Freundin seiner Enkelin vergewaltigte, sorgt für Empörung. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Berufung.

Hamburg. Kinderschützer sind empört: Der Rentner hatte für die Taten zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen. Er muss nicht ins Gefängnis, zahlt 2500 Euro Schmerzensgeld an das Kind. "Wir reden hier von schwerem sexuellen Missbrauch. Ohne Details des Falles zu kennen, muss es dafür eine deutlich spürbare Gefängnisstrafe geben", sagt Vera Falck, Geschäftsführerin des Vereins Dunkelziffer, der sich um sexuell missbrauchte Kinder kümmert. Auch für das betroffene Kind sei es wichtig, zu wissen, dass der ihm angetane Missbrauch deutliche Konsequenzen für den Übeltäter nach sich zieht. "Bei einer Bewährungsstrafe ist das nicht unbedingt der Fall", sagte Falck.

Der Rentner hatte seine Enkelin und ihre Freundin im Sommer 2008 für einige Tage in seinem Wohnmobil mit nach Fehmarn genommen. Dort kam es mindestens zweimal zu Missbrauch, mindestens einmal zu einer Vergewaltigung. Der Täter ließ in beiden Fällen von seinem Opfer ab, als seine Enkelin hinzukam. Die missbrauchte Schülerin offenbarte sich erst deutlich später gegenüber einem Stadtteilpolizisten, der ihre Schule besucht hatte. Das Gericht verhängte nach kurzem Prozess zwei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. "Es sind Verbrechen, es sind schwerwiegende Taten, die hier geahndet werden müssen", sagte die Anklagevertreterin.

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass der Angeklagte dem Mädchen mit seinem vollen Geständnis eine Aussage erspart habe. Zudem sei der frühere Gerüstbauer, der wegen der Tat dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft saß, schwer krank: Er hat Asthma, Rheuma, ist gehbehindert und hörgeschädigt. Das Gericht äußerte die Befürchtung, eine Aussage könne das Mädchen einmal mehr schwer belasten. Möglicherweise hätten die Aussagen des Kindes auch "andere Dinge zu Tage gefördert". Bis zum Montag hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Rechtsmittel einzulegen.