Die Sozialbehörde prüft, ob es im Zusammenhang mit Säuglingen aus Babyklappen von SterniPark einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Verein gibt.

Es geht um den Verbleib von vier Babys, die in den Einrichtungen des Vereins im vergangenen Jahr abgelegt wurden. Der Sozialbehörde ist laut Sprecherin Jasmin Eisenhut weder die Geburt gemeldet worden noch, wo sich die Kinder nun befinden. Laut "Bild" hatte die Sozialbehörde deshalb bereits im Februar bei SterniPark angefragt. Eine befriedigende Antwort blieb bislang aus. Eisenhut: "SterniPark hat sich auch in der Vergangenheit wenig kooperativ gezeigt. Es hat häufiger Anlass gegeben, nachzufragen."

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft einen sogenannten "allgemeinen Prüfvorgang" angelegt. "Wir warten nun ab, ob und welches Material uns die Sozialbehörde vorgelegen wird", sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. "Dieses werden wir dann auf eine strafrechtliche Bedeutung hin prüfen." Laut Gesetz müssen Kinder aus Babyklappen nach acht Wochen der Sozialbehörde gemeldet werden. Laut Leila Moysich, stellvertretende Geschäftsführerin von SterniPark, seien drei der Babys binnen dieser Frist wieder von ihren Müttern zurückgeholt worden. Die Kinder und die Daten der Mütter seien ordnungsgemäß bei den Standesämtern gemeldet worden. "Das vierte Kind ist mit Einwilligung der Mutter von einer Adoptionsstelle vermittelt worden", sagt Moysich. Die Mutter habe sich mit ihrem Anliegen an ein Jugendamt gewandt. Das Projekt Findelbaby basiere auf Anonymität. Moysich lehne es ab, die Daten der Mütter bekannt zu geben. Die Sozialbehörde könne laut Sprecherin Eisenhut diese Angaben aber nicht nachvollziehen. "Wir prüfen, ob es Gesetzeslücken gibt." Im April 2000 hatte das Projekt Findelbaby eine Babyklappe in Altona eingerichtet - die erste bundesweit.