23-Jährige ist seit einem Autounfall schwerstbehindert. Sie und ihre Mutter kämpfen um Entschädigung.

"Es ist die Hölle. Sarah leidet 24 Stunden am Tag. Sie ist gefangen in ihrem Körper." Liebevoll blickt Brigitte T. hinunter zu ihrer Tochter Sarah - einer jungen Frau im Rollstuhl, auf den sie ihr Leben lang angewiesen sein wird. Eine junge Frau, die schwerstbehindert ist, die Pflege rund um die Uhr braucht. Es sind die Folgen eines Autounfalls vor viereinhalb Jahren, bei dem die heute 23-Jährige aus dem Wagen geschleudert und schwer verletzt wurde. 7,2 Millionen Euro fordert sie deshalb von der Haftpflichtversicherung des Unfallwagens, der Generali. Eine Summe, die sich unter anderem aus Schmerzensgeld und Pflegekosten zusammensetzt. Das Besondere an dem Fall: Die Kläger fordern die "Kapitalisierung" der Summe, das heißt eine Einmalzahlung in voller Höhe. Üblich sind in vergleichbaren Fällen Zahlungen von Schmerzensgeld und dann einer monatlichen Rente - ein Leben lang. Gestern wurde der Fall vor dem Hamburger Landgericht verhandelt.

"Sie sind in einer wirklich tragischen Situation", sagte die Vorsitzende Richterin zu Sarah T. und ihrer Mutter zu Beginn des Prozesses. "Hier ist ein junges Leben zerstört worden."

Bei dem Unfall hatte Sarah T. unter anderem Hirnverletzungen und Lungenquetschungen erlitten. Sie ist körperlich und geistig behindert. Betreut wird sie von ihrer 56 Jahre alten Mutter. "Diese Leiden von Sarah - das ist kein Leben", sagt Brigitte T. Und sie selbst sei "seit viereinhalb Jahren sieben Tage die Woche eingespannt". Die Entbehrungen und Anstrengungen sind ihr ins Gesicht geschrieben.

Die Generali-Versicherung machte in dem Prozess ein Vergleichsangebot. Man biete etwa eine Million Euro als Einmalzahlung sowie eine monatliche Rente "ohne Diskussion" bis ans Lebensende, sagte ihr Prozessvertreter. Über die Höhe müsse noch verhandelt werden. Bislang sind nach Angaben der Versicherung 400 000 Euro Schmerzensgeld geflossen. Zudem überweise man monatlich eine Rente von mehr als 4000 Euro.

Doch Anwalt Jürgen Hennemann, der die Kläger vertritt, fordert für seine Mandanten die 7,2 Millionen Euro als Einmalzahlung. "Wir wollen eventuelle spätere Streitigkeiten um zahllose Einzelposten vermeiden", so Hennemann. Das Gericht ist indes der Auffassung, dass die 23-Jährige darauf kein Anrecht hat. Die Vorsitzende Richterin plädierte eindringlich dafür, die Variante, bei der bis zum Lebensende eine Rente gezahlt wird, zu nutzen. "Was uns interessiert, ist eine Absicherung der Versicherten." Und diese Existenzsicherung sei nach Überzeugung der Kammer bei dieser Variante gewährleistet. "Für Sie entsteht damit ein stressfreier Raum. Sie müssen nie wieder einen Briefwechsel mit der Versicherung führen." Ein Vergleich wurde gestern nicht erzielt. Jetzt geht der Fall in die Beweisaufnahme. Sie wolle die "Akte wirklich schließen können", sagte Brigitte T. Sie wolle "Gerechtigkeit. Einfach nur Gerechtigkeit."