"Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt den Polizeibehörden Videoüberwachungsmaßnahmen zur Aufklärung von Straftaten, die schlichte Bagatellen überschreiten", sagt Ralf Meyer, Sprecher der Hamburger Polizei. Die Videos, auf denen Täter oder Tat als Teil der Ermittlungsarbeit aufgezeichnet wurden, gehen dabei als Beweismittel in das entsprechende Strafverfahren ein. Alle anderen Aufzeichnungen würden innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums gelöscht, so Meyer. Nicht unüblich ist, dass die Beamten dabei auf die Hilfe von Bürgern zurückgreifen, etwa von Wohnungen aus Tatorte observieren. Einen geldwerten Vorteil hat der hilfsbereite Bürger davon jedoch nicht: Eine Entschädigung gibt es nur, wenn ihm bei der Observation Schäden oder Mehrkosten entstanden sind, sagt Meyer.