Für die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz hat sich Hamburgs neuer Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar ausgesprochen. "Es besteht eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern. Das Bewusstsein zum Schutz der Persönlichkeit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist noch nicht hinreichend entwickelt." Angesichts der jüngsten Datenskandale sei die Politik gefragt.