Knapp vier Monate lang ging ein elfjähriges Mädchen in Wilhelmsburg immer wieder nicht in die Grundschule.

, von 90 Unterrichtstagen fehlte sie an 36, zudem kam sie an anderen Tagen zum Unterricht oft zu spät. Das Amtsgericht Harburg verurteilte die Eltern der Schülerin gestern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu 400 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Im Klartext heißt das: Erst, wenn sie sich erneut in dem Bereich strafbar machen, müssen sie die Geldstrafe bezahlen. (neh)