Sie zählen beim Hafengeburtstag oder auch während der Kieler Woche zum festen Bild: Großsegler, die mit ihren vollen Segeln die eigentliche Kulisse solcher maritimen Volksfeste bilden.

Doch knapp zwei Wochen vor dem Hamburger Hafengeburtstag wurden die Festplaner jetzt von einer schärferen Auslegung internationaler Sicherheits-Richtlinien durch das Verkehrsministerium überrascht. Elf niederländische Schiffe sollten von den Bundesbehörden daher zunächst keine Zulassung für die Hamburger Veranstaltung bekommen. In die traditionelle Ein- und Auslaufparade hätte das aber eine empfindliche Lücke gerissen. Entsprechend groß war die Empörung in Hamburg. "Wir sind da richtig sauer", hieß es hinter vorgehaltener Hand. Offiziell wollte Hafenkapitän Jörg Pollmann jedoch nur "von Gesprächen, die noch andauern" sprechen. Inzwischen deutet sich eine mögliche Lösung an: Nach Information der Wirtschaftsbehörde sollen die betroffenen Schiffe jetzt ein nationales Sicherheitszertifikat in den Niederlanden beantragen, das dann zum Hafengeburtstag anerkannt werden könne.

Hinter dem Streit um die Zulassung steckt eine große Verunsicherung in der Traditionsschiffszene, ausgelöst durch eine unterschiedliche Auslegung von Traditionsschiff-Richtlinien in Europa. So behandelt Dänemark seit Kurzem ausländische Traditionssegelschiffe strikt nach internationalem Seerecht, also nach der UN-Konvention Solas (Safety of Life at Sea). Wenn sie mehr als zwölf Fahrgäste an Bord haben, gelten sie als Passagierschiff und müssen damit auch zusätzliche Anti-Terror-Vorschriften erfüllen: Zugangskontrollen, abgesperrte Hafenbereiche, Sicherheitsoffiziere an Bord - das sind nur einige der Dinge, die dabei gefordert sind und die solche Schiffe kaum erfüllen können. Hart getroffen von dieser neuen Auslegung sind seitdem vor allem Segelschiffe aus den Niederlanden. Dort gibt es besonders viele solcher Traditionsschiffe, und der heimische Markt ist eng geworden, sodass sie auch in Deutschland und Dänemark stark vertreten waren. Etliche dieser Schiffe, oft umgebaute Fischkutter, werden wie Unternehmen betrieben, die Fahrten mit deutlich mehr als zwölf Passagieren ist wirtschaftliche Grundlage.

In Deutschland gelten indes besondere Regeln für Traditionsschiffe, sie müssen die internationalen Anti-Terror-Standards nicht erfüllen. Das Problem für die Niederländer: Viele ihrer Schiffe werden vom deutschen Verkehrsministerium nicht mehr als Traditionsschiff anerkannt, weil sie gewerbsmäßig und nicht wie in Deutschland üblich als Verein betrieben würden, wie eine Ministeriumssprecherin sagte. Bis Ende 2008 habe für die Niederländer noch eine Schonfrist gegolten, die aber nicht mehr verlängert werde, sodass die niederländischen Segler wie in Dänemark als normales Passagierschiff behandelt werden. Mit allen Konsequenzen, die einen wirtschaftlichen Betrieb hier unmöglich machen, wie der Geschäftsführer der Charter-Agentur Nordevent, Christoph Klaiber, sagt.

Für deutsche Großsegler besteht das Problem indes nicht, weil die zusätzlichen Anti-Terror-Vorschriften nur in der Auslandsfahrt gelten, also wenn ausländische Schiffe in einen Hafen einlaufen. Doch eine strengere Auslegung der deutschen Traditionsschiff-Richtlinie könnte bald auch Schiffe unter deutscher Flagge betreffen: Nicht alle der etwa 160 deutschen Oldtimer sind im strengen Sinn historisch. "Da ist auch manche schwimmende Wurstbude darunter", so ein Insider. Und die könnten demnächst, wie schon die niederländischen Kollegen, ebenfalls Probleme mit der Zulassung bekommen.