Das Hamburger Verwaltungsgericht traf die Entscheidung am Freitagnachmittag. Der umstrittene Ex-CDU-Politiker klagt gegen ein Verbot der Hamburger Polizei, die ihm bereits Ende November bei einer Durchsuchung die weitere Sterbehilfe untersagt hatte. Das Polizeiverbot bleibt jetzt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gültig.