Wer die Elterninitiative “Wir wollen lernen“ sucht, sieht eine Werbeanzeige des grünen Ex-Senators. Rechtlich ist das Vorgehen einwandfrei.

Hamburg. Es ist vielleicht nicht ganz die feine Art, dafür aber ziemlich clever: Ex-GAL-Justizsenator und Rechtsanwalt Till Steffen nutzt die Bekanntheit des Primarschulgegners Walter Scheuerl und seiner Elterninitiative "Wir wollen lernen", um an Aufträge für seine Kanzlei zu kommen.

Und das geht so: Wer bei der Internet-Suchmaschine Google die Wörter "Walter Scheuerl" oder "Wir wollen lernen" eingibt, der blickt unter Umständen als erstes auf eine Anzeige von Steffens Kanzlei. "Kein Platz an der Schule? Widerspruch gegen Schulzuweisung - Rechtsanwalt Dr. Steffen hilft", lautet der leicht reißerische Werbespruch.

Das Pikante: Steffen war zu Zeiten der schwarz-grünen Koalition im Rathaus einer der prominentesten Vertreter der sechsjährigen Primarschule, die Scheuerl und "Wir wollen lernen" per Volksentscheid zu Fall brachten. Steffen hat bei Google rund 25 sogenannte "Adwords" geschaltet, die den Internetnutzer auf Steffens Anzeige führen. Zu den Schlüsselwörtern zählen auch "Widerspruch" oder "Schulweglänge". Moralische Bedenken, den Namen des politischen Gegners von einst zur Mandanten-Akquise zu nutzen, hat der Grünen-Bürgerschaftsabgeordnete nicht: "Ich hole die Menschen da ab, wo sie sind." Steffen bestreitet allerdings, dass Scheuerl, rein werbemäßig gesehen, ein Zugpferd sei. Es habe nur "ein oder zwei Klicks" über seinen Namen gegeben, aber in keinem Fall sei der Nutzer auf die Website von Steffens Anwaltskanzlei "elblaw" gegangen, um sich zu informieren. Steffen vermutet daher, dass Scheuerl selbst seinen Namen eingegeben habe. Steffen: "Das ist ein klassischer Fall von Ego-Googeln."

+++ Beust: Ich hätte die Primarschule viel früher einführen müssen +++

Rechtlich ist das Vorgehen des Grünen einwandfrei. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Praxis in einem noch krasseren Fall ausdrücklich gebilligt. Die britische Kaufhauskette Marks & Spencer hatte ausgerechnet den Namen des Konkurrenten Interflora als "Adword" angegeben, um für seinen Blumenlieferdienst zu werben.

So fällt die Replik von Scheuerl, der als Anwalt die Rechtslage kennt, ungewöhnlich zahm aus: "Wir freuen uns, dass sich der ehemalige Justizsenator mit seiner Anzeige der Forderung unseres Elternnetzwerks angeschlossen hat, allen Kindern zu einem Platz an ihrer Wunschschule zu verhelfen."

Steffen ist nicht nur clever, sondern auch sparsam. Weil er pro Klick über "Walter Scheuerl" auf seine Anzeige Google einen Euro zahlen muss, hat er ein Tageslimit von 3,50 Euro vereinbart. So ist er vor der "Rache" empörter Vielfach-Klicker sicher.